Bremen verbietet Ersatzkundgebungen der "Querdenker"

Bremen verbietet Ersatzkundgebungen der "Querdenker"
Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung der Vorinstanz
Das juristische Tauziehen um die von der "Querdenker"-Bewegung geplanten Proteste in Bremen geht weiter. Nach dem Verbot einer großen Kundgebung am Hauptbahnhof untersagte die Versammlungsbehörde nun Ersatzaufzüge jeglicher Art.

Bremen (epd). Nachdem die Gerichte das Verbot für eine große "Querdenker"-Demonstration an diesem Samstag (5. Dezember) in Bremen bestätigt haben, hat die Versammlungsbehörde auch Ersatzkundgebungen jeglicher Art untersagt. Das beziehe sich unter anderem auf zwei geplante Aufzüge der "Querdenker"-Bewegung in der Innenstadt und vor dem Hauptbahnhof mit zusammen etwa 1.600 Teilnehmern, teilte die Innenbehörde am Freitag mit. Bremen könne nicht dulden, dass diese Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährdeten, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).

Die "Querdenker" hatten die Aufzüge gegen die Corona-Beschränkungen nach Informationen der Innenbehörde am Donnerstag angemeldet. Das geschah somit, nachdem das Verwaltungsgericht das Verbot für eine zuvor geplante große Kundgebung mit 20.000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof bestätigt hatte.

Das Ordnungsamt habe am Freitagnachmittag außerdem jede weitere Versammlung, die nicht bis Donnerstag angemeldet worden sei, per Verbotsverfügung untersagt, hieß es. Damit seien auch alle Spontan- und Eilversammlungen verboten. Zuvor angemeldete Gegendemonstrationen seien allerdings weiterhin möglich. Die Polizei stellt sich unterdessen trotz der Verbote auf einen Großeinsatz ein.

Mäurer sagte, der prägende und steuernde Einfluss rechtsextremistischer Positionen auf die politische Ausrichtung der "Querdenker" werde immer deutlicher. Er werde sich daher auf der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche für eine bundesweite Beobachtung der "Querdenker"-Gruppierung durch den Verfassungsschutz aussprechen.

Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte am Freitag das Verbot der "Querdenker"-Demonstration auf der Bürgerweide bestätigt, bei der die Teilnehmer gegen die Anti-Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern protestieren wollten. Das Verbot sei zulässig, weil es bei der Versammlung zu "erheblichen Infektionsgefahren" kommen könne. (Az: 1 B 385/20)

Obwohl sie untersagt sind, werden die Demonstrationen nach wie vor bundesweit intensiv beworben, wie die Innenbehörde mitteilte. Das sei eine Straftat, die Polizei ermittle.

Die Bremer "Querdenker" hatten schon vor der OVG-Entscheidung auf ihrer Facebook-Seite angekündigt, dass sie im Falle eines Verbots bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wollen, weil sie ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt sehen. Bis Freitagnachmittag habe noch nichts vorgelegen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichtes dem epd.