Behörde sieht Nachholbedarf bei betrieblicher Wiedereingliederung

Behörde sieht Nachholbedarf bei betrieblicher Wiedereingliederung

Dortmund (epd). Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sieht Nachholbedarf beim betrieblichen Eingliederungsmanagement. Lediglich 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung, wenn sie mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren, wie sich aus der am Mittwoch veröffentlichten Erwerbstätigenbefragung 2018 der Dortmunder Behörde ergibt. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) dieser Beschäftigten nähmen die Angebote wahr.

Seit 2004 verpflichtet das Sozialgesetzbuch Arbeitgeber dazu, Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. So soll weiterer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz soll erhalten werden.

Die Eingliederung wird den Angaben zufolge eher von größeren Betrieben, dem öffentlichen Dienst und der Industrie umgesetzt: Bei Betrieben mit mindestens 250 Beschäftigten habe die Hälfte der Arbeitgeber die Wiedereingliederung angeboten, bei kleineren Unternehmen lag der Anteil bei 36 Prozent. Zudem deuteten die Ergebnisse darauf hin, dass Betriebe, die sich bereits für die Gesundheit ihrer Beschäftigten engagieren, das Eingliederungsmanagement am ehesten umsetzen. Andererseits hätten Betriebe auch Einzelfälle oder einen hohen Krankenstand zum Anlass genommen, das Verfahren verbunden mit weiteren gesundheitsbezogenen Maßnahmen im Betrieb zu etablieren.

In der Erwerbstätigenbefragung machten rund 18.000 abhängig Beschäftigte Angaben zur ihren Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Rund acht Prozent der Befragten gaben Ausfallzeiten von mehr als sechs Wochen an.