Kabinettsausschuss beschließt Paket gegen Rechtsextremismus

Kabinettsausschuss beschließt Paket gegen Rechtsextremismus

Berlin (epd). Der nach den rassistischen Morden in Hanau gegründete Kabinettsausschuss der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat sich am Mittwoch auf ein Maßnahmenpaket verständigt. Insgesamt 89 Punkte sieht es vor mit dem Ziel, ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus zu schaffen, mehr Prävention zu leisten, Betroffene von Diskriminierung stärker zu schützen und für mehr Anerkennung einer pluralen Gesellschaft zu sorgen. "Rassismus zerfrisst das Fundament unserer Demokratie", erklärte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), in Berlin.

Das Paket enthält Maßnahmen, um die lange gerungen wurde, etwa die Forderung von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) nach einem Demokratiefördergesetz, das Anti-Extremismus-Projekten dauerhafte Finanzierung sichern soll. Der Kabinettsausschuss empfiehlt nun eine "Verbesserung der rechtlichen und haushalterischen Rahmenbedingungen" für die Förderung des Engagement für Demokratie. Details eines Gesetzes sollen Giffey und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) besprechen.

Das Paket sieht außerdem eine Studie zum Alltagsrassismus in Zivilgesellschaft, Unternehmen und öffentlichen Institutionen vor sowie ein Forschungsprojekt zur Untersuchung des Polizeialltags. Damit hat sich im Streit um eine zunächst geforderte Studie über Rassismus in den Reihen der Polizei Seehofers Kompromiss durchgesetzt.

Das Paket sieht außerdem ein Beratungszentrum und eine Hilfe-Hotline für Betroffene von Rechtsextremismus und Rassismus vor. Damit würde es erstmals eine zentrale bundesweite Anlaufstelle geben, sagte Widmann-Mauz. In die Zuständigkeit von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) fällt die Empfehlung des Ausschusses, sogenannte Feindeslisten, auf denen oft Rechtsextreme öffentlich politische Gegner bedrohen, explizit unter Strafe zu stellen.

Bei dem Maßnahmenkatalog handelt es sich um Empfehlungen des Ausschuss, dem ein wichtiger Teil des Bundeskabinetts angehört. Die Bundesregierung kann ihn sich zu eigen machen.