Medizinethikerin Woopen fordert Gesetz für Triage

Medizinethikerin Woopen fordert Gesetz für Triage

Berlin (epd). Die Medizinethikerin Christiane Woopen hat sich für eine gesetzliche Regelung der im Fall knapper medizinischer Ressourcen notwendigen Triage ausgesprochen. "Die Situation der Triage ist vom Gesetzgeber nicht ausreichend geregelt", sagte Woopen, die Vorsitzende des Europäischen Ethikrats ist und früher Vorsitzende des Deutschen Ethikrats war, dem "Spiegel".

"Da es sich um eine so wesentliche Entscheidung handelt, die das Recht auf Leben betrifft, sollte der Gesetzgeber dafür den Rahmen vorgeben, weil er nach der Verfassung eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern hat", argumentierte Woopen. Außerdem verwies sie auf die Belastung derer, die solche Entscheidungen treffen müssten. "Sie sollten sich dabei wenigstens von einer gesellschaftlichen Werteentscheidung getragen fühlen", sagte die Medizinerin.

Gegen eine gesetzliche Regelung sprach sich demgegenüber der Sozialethiker Peter Dabrock aus, der ebenfalls Vorsitzender des Deutschen Ethikrats war. "Allerletzte Entscheidungen können nicht durch noch so kleinteilige Gesetze ersetzt werden", sagte er dem Nachrichtenmagazin. Der Theologe sprach sich aber für eine Parlamentsdebatte zu dem Thema aus. "Wir brauchen eine zivilgesellschaftliche Diskussion über die Frage, wie mit knappen, lebensnotwendigen Ressourcen umgegangen werden sollte", sagte er.

Die Debatte um Triage hatte im Frühjahr an Fahrt aufgenommen angesichts der Befürchtung, dass bei vielen schweren Covid-19-Erkrankungen die Zahl der Betten auf Intensivstationen in Deutschland nicht ausreichen könnte. Die Fachvereinigung der Intensiv- und Notfallmediziner hatte im Frühjahr Kriterien veröffentlicht, die kontrovers diskutiert wurden.

Der Ethikrat, dem Dabrock damals vorsaß, sprach sich bereits im März gegen eine gesetzliche Regelung der Triage aus und plädierte dafür, die Kriterien den Fachgesellschaften zu überlassen. Der Staat dürfe menschliches Leben nicht bewerten und deshalb keine Vorschriften machen, wer bei Konflikten nachrangig zu retten sei, hieß es in einer Stellungnahme. Ein Papier der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung sprach sich dagegen auch für eine gesetzliche Regelung aus. Die Rechtsexpertin Katja Gelinsky schlug konkret einen Negativkatalog mit Kriterien vor, die gerade nicht bei der Auswahl herangezogen werden dürften.