Kölner Missbrauchs-Studie soll bis Mitte März vorgelegt werden

Kölner Missbrauchs-Studie soll bis Mitte März vorgelegt werden

Köln (epd). Die Untersuchung zu sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln soll bis zum 18. März kommenden Jahres veröffentlicht werden. Zudem wird die bislang mit der Untersuchung beauftragte Rechtsanwaltskanzlei durch einen anderen Gutachter abgelöst, wie das Erzbistum am Freitag mitteilte. Darauf einigten sich am Donnerstag Erzbischof Rainer Maria Woelki und Generalvikar Markus Hofmann in einem Gespräch mit dem Betroffenenbeirat des Erzbistums. Die Neufassung der Untersuchung übernimmt der Kölner Strafrechtsexperte Björn Gercke, die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl wird beendet.

Die Trennung sei nötig geworden, weil die im Dezember 2018 beauftragte Kanzlei die Anforderungen an die unabhängige Untersuchung nicht erfüllt habe, erklärte das Erzbistum. Die Münchener Kanzlei sei wiederholt an ihrem Versprechen und am Anspruch der Betroffenen sowie des Erzbistums gescheitert, eine umfassende Aufarbeitung der Ereignisse und persönlichen Verantwortlichkeiten in Form eines rechtssicheren und belastbaren Gutachtens zu erreichen und einen zur Veröffentlichung geeigneten Bericht zu erstellen, hieß es.

Grundlage der Entscheidung bilde zudem die wissenschaftliche Einschätzung von Juristen, laut der das Gutachten der Münchener Kanzlei "an durchgreifenden methodischen Mängeln" leide, hieß es. Als Folge seien "die dort vorgenommene Zuschreibung persönlicher Verantwortlichkeit von Entscheidungsträgern des Erzbistums Köln aus rechtswissenschaftlicher Sicht im Ganzen zweifelhaft". Es sei "keine taugliche Grundlage", um persönlich verantwortliche Personen zu benennen. Das Erzbistum prüfe nun juristische Schritte gegen die Kanzlei.

"Ich bin zuversichtlich, dass nun die neu gewählte Konstellation der Gutachter zu einem belastbaren und rechtssicheren Ergebnis kommen wird. Ich erwarte keine Schonung - im Gegenteil", erklärte Kardinal Woelki. "Hinsehen und Handeln ist unser Anspruch und unser Auftrag." Der Sprecher des Betroffenenbeirats, Patrick Bauer, sprach von "handwerklichen Fehlern" der Münchener Kanzlei, die eine neue Untersuchung nötig machten. Gleichwohl erwarte man weiter, dass das Erzbistum nach Vorlage der Untersuchung auch "Konsequenzen" ziehe.

Der neue Gutachter Björn Gercke soll die Untersuchung in den kommenden Monaten neu aufrollen. Das ausdrückliche Untersuchungsziel sei es, Verantwortliche zu identifizieren und im Zuge der Veröffentlichung zu benennen. Überdies hat der Erzbischof eine Arbeitsgruppe von Experten beauftragt, die Veröffentlichung der unabhängigen Untersuchung zu begleiten.

Nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche im Herbst 2018 hatte Erzbischof Woelki die Münchener Kanzlei mit der Untersuchung für das Erzbistum Köln beauftragt. Die Untersuchung sollte Personal- und sonstige Akten daraufhin durchleuchten, ob die damaligen Verantwortlichen gegen staatliches oder kirchliches Recht verstoßen hätten. Im März dieses Jahres verhinderten äußerungsrechtliche Bedenken die geplante Veröffentlichung.