EU-Kommission schlägt Rahmengesetz für Mindestlöhne vor

EU-Kommission schlägt Rahmengesetz für Mindestlöhne vor

Brüssel (epd). Ausreichend hohe Mindestlöhne sollen Arbeitnehmern in ganz Europa ein angemessenes Auskommen sichern. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er zielt allerdings weder auf gesetzliche Mindestlöhne in allen Mitgliedsländern noch auf ein einheitliches Mindestlohnniveau. Vielmehr will die Kommission Leitplanken für bestehende Lohnsysteme setzen.

Laut Kommission existieren bereits in allen 27 EU-Ländern Mindestlöhne. In 21 Ländern sind sie demnach gesetzlich etabliert, in den sechs anderen Ländern, darunter Schweden und Österreich, werden sie allein durch Tarifverhandlungen sichergestellt, die dort eine sehr hohe Abdeckungsrate haben. Trotzdem gebe es Probleme. In der Mehrzahl der Länder sind Beschäftigte laut Kommission von zu geringen Mindestlöhnen betroffen, oder gibt es Lücken in der Abdeckung, oder beides.

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Länder mit gesetzlichem Mindestlohn bestimmte Bedingungen erfüllen. Hierzu gehören "klare und stabile Kriterien" für die Löhne und regelmäßige Anpassungen. Die Möglichkeit von Ausnahmen soll eingeschränkt werden. In der Praxis für wirksamer als gesetzliche Mindestlöhne hält die Kommission allerdings das Modell Tarifverhandlungen. Diese will sie darum mit dem Gesetz fördern will, ohne sie direkt flächendeckend aufzuerlegen. Länder, wo unter 70 Prozent der Beschäftigten von Tarifverhandlungen abgedeckt sind, müssten immerhin Aktionspläne für deren Förderung vorlegen. Das Gesetz enthält ferner Vorschriften zur Umsetzung bestehender Mindestlohn-Regeln in den Ländern und die Berichterstattung darüber.

Der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke begrüßte die Pläne. "Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, ihre eigenen Mindestlöhne entsprechend ihren eigenen nationalen Gewohnheiten, Traditionen und finanziellen Möglichkeiten festzulegen", erklärte er. Seine SPD-Kollegin Gabrielle Bischoff hingegen kritisierte den Vorschlag als "zu kurz gesprungen". Es brauche eine verbindliche Zielvorgabe, nämlich 60 Prozent des jeweiligen Medianlohnes, also des mittleren Einkommens, forderte Bischoff. Die Vorschläge werden nun vom Europaparlament und den EU-Regierungen beraten.