Naturschützer kritisieren neue Leitentscheidung zum Braunkohleabbau

Naturschützer kritisieren neue Leitentscheidung zum Braunkohleabbau

Düsseldorf (epd). Der Entwurf der Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen zur künftigen Entwicklung des rheinischen Braunkohlereviers sorgt weiter für Kritik der Umweltschützer. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnte am Dienstag in Düsseldorf davor, trotz des Bekenntnisses der Landesregierung zum Erhalt des Hambacher Forsts sei der Wald damit keinesfalls gerettet. Es drohe eine "Verinselung" und damit langfristige Zerstörung des Biotops.

Die in dem Entwurf vorgesehene Vernetzung mit den anliegenden Waldgebieten sei unzureichend, weil RWE bis auf 50 Meter an den Hambacher Forst heranbaggern dürfe, kritisierte der Geschäftsleiter des BUND NRW, Dirk Jansen. Eine vom BUND in Auftrag gegebene Studie hält einen Mindestabstand von 500 Metern für notwendig, um einen dauerhaften ökologischen Erhalt der Waldflächen zu ermöglichen. Es sei ein "Unding", dass die die Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) weiterhin bis auf 50 Meter an den Waldrand heranbaggern lassen wolle.

Die Klima- und Umweltschutzorganisationen, darunter auch die Klima-Allianz und die Initiative Buirer für Buir, argumentieren mit einer sogenannten thermischen Pufferzone. Sie soll für einen Ausgleich der im Sommer zum Teil beträchtlichen Temperaturunterschiede von bis zu 40 Grad zwischen dem Tagebaugelände und der Waldfläche sorgen. Der BUND fordert vor diesem Hintergrund die Schaffung eines Biotop-Verbundsystems, in dem der Hambacher Wald mit den umliegenden Wäldern vernetzt wird. Nur so könnten die Funktionen des Waldes langfristig erhalten bleiben.

Das Land soll daher nach Willen des BUND den Wald vom Braunkohleförderer NRW zurückkaufen und in eine NRW-eigene Stiftung überführen. Auf diese Weise könnte der Wald "wieder den Bürgern gehören", erläuterte Jansen. Eine Bürgerregion Hambacher Wald könne zugleich einen Beitrag zur Befriedung der Region leisten. Notwendig sei darüber hinaus ein Landschaftsentwicklungsplan für die Region. Die Leitentscheidung trage zueiner weieren Verschlechterung des Zustandes des Hambacher Waldes bei.

Die Leitentscheidung beruht auf dem Kohleausstiegsgesetz des Bundes. Demnach soll die klimaschädliche Kohleverstromung bis spätestens 2038 beendet werden. Der seit Jahren umkämpfte Hambacher Forst - ein 4.000 Hektar großer Wald am Rand der Abbruchkante zum Tagebau Hambach - hatte ursprünglich gerodet werden sollen. Im Zuge des Kohlekompromisses hatten sich Bund, Länder und Energiekonzerne auf seinen Erhalt verständigt. Trotz des beschlossenen Kohleausstiegs sieht die Leitentscheidung vor, dass weitere fünf Erkelenzer Dörfer im rheinischen Revier dem Braunkohletagebau weichen sollen.

Die Leitentscheidung ist gesetzliche Grundlage für den Braunkohle-Abbau und soll im Frühjahr 2021 endgültig vom Landtag mit der Mehrheit der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossen werden. Bis Dezember können sich Bürger, Verbände und Kommunen zu dem Entwurf äußern.