Karlsruhe/Salzwedel (epd). Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Pfarrers aus der Altmark wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen zu drei Jahren Haft bestätigt. Die Überprüfung habe keine Rechtsfehler ergeben, das Urteil sei damit rechtskräftig, teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit (4 StR 44/20).
Der Mann, der seinen Dienst im Kirchenkreis Salzwedel ausgeübt hatte, ist bereits seit Bekanntwerden der Tat nicht mehr als Pfarrer tätig. Ihm sollen jetzt aber auch die Ordinationsrechte aberkannt werden, wie ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) mitteilte.
Der mittlerweile in den Ruhestand getretene Pfarrer war am 30. Oktober 2019 vom Landgericht in Stendal (Sachsen-Anhalt) wegen sexueller Nötigung zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Er soll im Sommer 2016 aus Rache auf einer Online-Plattform seine Ex-Geliebte für Vergewaltigungsspiele angeboten haben. Diese wurde daraufhin von zwei Männern zu Hause aufgesucht, die in dem Glauben kamen, dass die Geschädigte, einvernehmlich ein "Vergewaltigungsrollenspiel" mit sexuellen Handlungen wünschte. Die Geschädigte, die von alledem nichts wusste, konnte in beiden Fällen nach dem Eintreffen der Männer die Tatausführung verhindern.
Der Angeklagte hatte mit seiner Revision beim BGH Verfahrensfehler sowie sachlich-rechtliche Mängel des angegriffenen Urteils geltend gemacht. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hatte bereits nach dem Urteil des Stendaler Landgerichts "erhebliche Konsequenzen" angekündigt. Da das Urteil nun rechtskräftig sei, könne das Disziplinarverfahren umgesetzt werden, sagte ein EKM-Sprecher. Dazu werde zeitnah eine Entscheidung getroffen.
Die Landeskirche hatte das Disziplinarverfahren bereits eingeleitet, als die Vorwürfe im Jahr 2016 bekannt wurden. Es musste allerdings ruhen, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Üblicherweise zieht eine Verurteilung mit Freiheitsentzug ab einem Jahr bei der EKM eine Aberkennung der Ordinationsrechte und die Entfernung aus dem Pfarrdienst nach sich. Neben der Aberkennung der Ordinationsrechte sollen dem Pfarrer auch die Ruhestandsbezüge von kirchlicher Seite gestrichen werden, sagte der Sprecher.