Gericht: Uganda darf Altersbeschränkung für Präsidentenwahl aufheben

Gericht: Uganda darf Altersbeschränkung für Präsidentenwahl aufheben

Frankfurt a.M., Arusha (epd). Der Ostafrikanische Gerichtshof hat am Mittwoch den Weg für eine weitere Amtszeit des langjährigen ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni (76) freigemacht. Das Gericht erklärte laut einem Bericht der ugandischen Zeitung "New Vision" die Aufhebung der Altersbeschränkung für die Teilnahme an der Präsidentenwahl für rechtmäßig. Die Verfassung hatte Kandidaten über 75 Jahre ausgeschlossen, wurde 2017 aber geändert.

Ein ugandischer Rechtsanwalt hatte zunächst vor nationalen Gerichten gegen die Aufhebung der Altersbeschränkung geklagt und deren Wiedereinführung gefordert. Das ugandische Verfassungsgericht und das Oberste Gericht hatten 2018 und 2019 entschieden, dass die Verfassungsänderung rechtmäßig sei. Auch der Ostafrikanische Gerichtshof, das Gericht der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), urteilte nun am Mittwoch im tansanischen Arusha, dass die Aufhebung der Altersbegrenzung die Rechtstaatlichkeit in Uganda nicht verletze.

Museveni kam 1986 durch einen Putsch gegen Gewaltherrscher Milton Obote an die Macht und galt unter anderem wegen fortschrittlicher Aids-Bekämpfung, seiner Entwicklungspolitik und der Stabilität Ugandas international als Hoffnungsträger. Sein zunehmend autokratischer Regierungsstil und das harte Vorgehen gegen Oppositionelle stoßen jedoch inzwischen seit langem auf Kritik. Im Juli hatte seine Partei NRM Musevenis Kandidatur für eine sechste Amtszeit bei den für Januar geplanten Wahlen angekündigt.

Museveni ist einer von mehreren afrikanischen Präsidenten, die mit Verfassungsänderungen versuchen, länger an der Macht zu bleiben. Bei den für Oktober angesetzten Wahlen in Guinea und der Elfenbeinküste können die Amtsinhaber Alpha Condé und Alassane Ouattara durch Änderungen des Grundgesetzes für eine dritte Amtsperiode kandidieren, obwohl die Verfassungen in beiden Ländern nur zwei Regierungszeiten vorsehen.