Ministerin kündigt Entschädigung diskriminierter schwuler Soldaten an

Ministerin kündigt Entschädigung diskriminierter schwuler Soldaten an

Berlin (epd). Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) will ein Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung von schwulen Bundeswehrsoldaten vorlegen, die zwischen 1955 und dem Jahr 2000 systematisch diskriminiert worden sind. Das kündigte sie am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung einer Studie zu dem Thema an. Die erste wissenschaftliche Untersuchung des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr hat den Titel "Tabu und Toleranz" und beschreibt anhand von Einzelfällen und Statistiken die strukturelle Schikane von Homosexuellen.

Kramp-Karrenbauer sagte rückblickend: "Die Haltung der Bundeswehr zur Homosexualität war falsch." Sie bitte alle um Entschuldigung, die darunter zu leiden hatten. Der Entwurf für ein Rehabilitierungsgesetz sei "weit fortgeschritten", fügte sie hinzu. Geplant ist nach ihren Worten unter anderem die Aufhebung von truppendienstgerichtlichen Urteilen, die Ausstellung von Rehabilitierungsbescheinigungen und die pauschale Zahlung von Entschädigung. Mit dem Gesetz werde sie "an den Rand des juristisch Machbaren gehen", versprach sie.

Laut Studie machte Homosexualität eine Karriere als Offizier oder Unteroffizier unmöglich - und zwar von der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 bis zur Jahrtausendwende. Bis 1969 machten sich Schwule sogar strafbar, weil in Westdeutschland noch ein in der NS-Zeit verschärftes Gesetz galt. Der Paragraf 175 im Strafgesetzbuch besagte: "Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft." Es spielte keine Rolle, ob es sich um einvernehmlichen Sex handelte. Nach diesem Paragrafen wurden 1965 und 1966 jeweils rund 45 Soldaten verurteilt.

Doch auch danach dauerte die Diskriminierung an, weil schwule Soldaten als erpressbar und damit als Sicherheitsrisiko galten. Unklar ist, wie viele etwa nach Paragraf 55 Absatz 5 des Soldatengesetzes entlassen wurden, weil sie angeblich die "militärische Ordnung" gefährdeten. Für die Jahre 1981 bis 1991 hat das Verteidigungsministerium immerhin 55 Entscheidungen der Truppendienstgerichte aufgeschlüsselt. Demnach wurden neun Soldaten aus dem Dienstverhältnis entfernt, es gab 18 Dienstgradherabsetzungen, acht zeitweilige Beförderungsverbote, zwei Gehaltskürzungen und zehn Fälle, bei denen Beförderungsverbot und Gehaltskürzung kombiniert wurden. Sieben Soldaten wurden freigesprochen.

Ein Ende hatte diese Praxis im Jahr 2000, weil ein Mann Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Um dem Karlsruher Gericht zuvorzukommen, legte der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) in einem Papier zur "Personalführung homosexueller Soldaten" fest, dass Homosexualität keinen Grund für Einschränkungen und somit "kein gesondert zu prüfendes Eignungskriterium" darstelle.