Umfrage: Drei Viertel der Bevölkerung für Lieferkettengesetz

Umfrage: Drei Viertel der Bevölkerung für Lieferkettengesetz

Berlin (epd). Drei von vier Menschen in Deutschland befürworten laut einer Umfrage ein Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette verpflichtet. Lediglich 22 Prozent der Befragten lehnen ein solches Lieferkettengesetz ab, wie die Initiative Lieferkettengesetz am Dienstag mitteilte, die die repräsentative Erhebung bei Infratest dimap in Auftrag gegeben hatte. Die Initiative aus mehr als 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen setzt sich für ein Lieferkettengesetz auf Bundesebene ein.

Der seit Monaten angekündigte Entwurf für ein Lieferkettengesetz hatte sich zuletzt weiter verzögert. Eckpunkte dafür sind schon seit Jahresbeginn angekündigt und sollten eigentlich bis spätestens Ende August Thema im Kabinett sein.

In der Umfrage gaben 91 Prozent der Befragten an, dass es Aufgabe der Politik sei, dafür zu sorgen, dass deutsche Unternehmen auch bei ihren Auslandsgeschäften Menschenrechte und Sozialstandards achten. 76 Prozent erklärten, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen mit einem Lieferkettengesetz die Möglichkeit erhalten sollten, vor deutschen Gerichten Entschädigungen einzufordern.

Die Frage der Haftung ist einer der zentralen Streitpunkte zwischen den Koalitionsparteien. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) lehnt eine zivilrechtliche Entschädigungsmöglichkeit ab. Ebenso umstritten ist der Einbezug von umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Die repräsentative Umfrage zeigt auch eine hohe Zustimmung (83 Prozent), Umweltaspekte in ein Lieferkettengesetz aufzunehmen. Für die Erhebung befragte Infratest dimap den Angaben zufolge im September insgesamt 1.021 Personen.

Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz, sagte, die Umfrage zeige, dass die Bundesregierung einen klaren Handlungsauftrag habe. Es sei höchste Zeit, dass sie dem endlich nachkomme.

Die Pläne für ein Lieferkettengesetz gehen auf den "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) zurück, der schon 2016 beschlossen wurde und auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht. Dieser sieht vor: Wenn sich bis 2020 herausstellt, dass weniger als die Hälfte der großen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, sollen "weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen" geprüft werden. Seit dem vergangenen Sommer liefen dafür Umfragen zur Selbsteinschätzung deutscher Unternehmen. Den Ergebnissen zufolge erfüllten weniger als ein Fünftel der Unternehmen die menschenrechtlichen Anforderungen.