Corona: Verwaltungsgericht hebt Demonstrationsverbot auf

Corona: Verwaltungsgericht hebt Demonstrationsverbot auf
Polizei kündigt bei Auflage-Verstößen zügige Räumungen an
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot einer Demonstration gegen die Anti-Corona-Regeln aufgehoben. Die Berliner Polizei prüft eine Beschwerde beim OVG und kündigt an, Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz nicht zu zulassen.

Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat die für Samstag geplanten Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Regeln unter Auflagen für zulässig erklärt. Das von der Berliner Versammlungsbehörde erlassene Demonstrationsverbot wurde am Freitag in einem Eilbeschluss aufgehoben. Die Veranstalter müssten jedoch strenge Auflagen zum Mindestabstand einhalten, teilte das Gericht am Freitag mit. (VG 1 L 296/20) Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Vonseiten der Polizei hieß es am Freitagnachmittag auf Twitter, man prüfe eine Beschwerde dagegen.

Die Berliner Polizei hatte die erneute Demonstration mit angemeldeten 22.500 Teilnehmern der Stuttgarter Initiative "Querdenken 711" um den Unternehmer Michael Ballweg am Mittwoch verboten. Zur Begründung hieß es, es sei aufgrund der Erfahrungen der letzten großen "Querdenken"-Demonstration vom 1. August zu erwarten, dass die Teilnehmer die Vorgaben zum Infektionsschutz nicht beachten werden. Damals versammelten sich laut Polizei etwa 30.000 Gegner der Corona-Maßnahmen in der Berliner Innenstadt. Ein Großteil von ihnen hielt die Abstandsregeln nicht ein und trug auch keinen Mund-Nasen-Schutz.

Anders als die Berliner Polizei sieht das Verwaltungsgericht aber keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei der erneuten Demonstration. Die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, entschied das Gericht. Die Anmelder hätten ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt. Es sei nicht zu erkennen, dass das Abstandsgebot bewusst missachtet werde.

Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Vielmehr habe der Anmelder unter anderem durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams hinreichende Vorkehrungen getroffen.

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte das Verbot am Freitag mit der Begründung verteidigt, Berlin vor der Ausbreitung des Virus zu bewahren. Schon durch den Versammlungszweck sei klar, dass Veranstalter und Demonstranten sich nicht an die Corona-Abstands- und Hygieneregeln halten wollten. Verantwortung der Polizei sei es, für die körperliche Unversehrtheit der Menschen in der Stadt zu sorgen.

Die Polizei wird nach eigenen Angaben am Samstag mit 3.000 Kräften im Einsatz sein. Man sei auf jede Situation vorbereitet, sagte Einsatzleiter Stefan Katte. Sollten sich die Demonstrationsteilnehmer nicht an die Auflagen halten, werde man "zügig räumen". "Wir werden nicht zusehen, wie gegen den Infektionsschutz verstoßen wird", sagte Katte. Gerechnet werde mit etwa 30.000 Teilnehmern. Für den Fall eines erneuten Verbotes werde die Polizei das Terrain der geplanten Demonstration zwischen Brandenburger Tor, Siegessäule und Spreebogen besetzen, um illegale Kundgebungen zu verhindern.

Das Berliner Bündnis gegen Rechts rief am Freitag zu Protesten gegen den Aufzug der Corona-Leugner auf dem Berliner Bebelplatz auf. Für die "Querdenken"-Demonstration haben auch Rechtsextreme aus ganz Deutschland und anderen europäischen Ländern mobilisiert.