Bad Kissingen (epd). Das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen gegen einen 43 Jahre alten katholischen Priesters wegen sexuellen Kindesmissbrauchs ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein, die Staatsanwaltschaft beantragte gleich ein Berufungsverfahren, wie der Direktor des Amtsgerichts, Reinhard Oberndorfer, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage sagte. Oberndorfer war es auch, der den Fall vergangenen Donnerstag verhandelt und den Priester des Bistums Würzburg zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt hatte.
Richter Oberndorfer sagte, er werde das schriftliche Urteil bis zum 11. September an Verteidigung und Staatsanwaltschaft schicken - danach hätten diese wieder mehrere Wochen Zeit, die eingelegten Rechtsmittel zu begründen. Laut Gericht soll es zwischen dem Kaplan und einem damals zwölfjährigen Mädchen in einem Fall zu einem Zungenkuss und in einem zweiten Fall zu einem "heftigeren Petting" gekommen sein. Richter Oberndorfer nannte die Sachlage nach dem Urteil "verzwickt", deshalb sei auch die Strafe bei einem Strafrahmen von einem halben Jahr bis hin zu zehn Jahren Freiheitsstrafe relativ mild ausgefallen.
Die Taten sollen sich in den Jahren 2010 und 2011 ereignet haben, teilweise also vor fast zehn Jahren. Die heute 22-jährige Frau hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie sich damals in den Geistlichen verliebt habe und "ziemlich hartnäckig" mit ihren Annäherungsversuchen gewesen sei. Die beiden hatten nach dem 18. Geburtstag der Frau noch eine sexuelle Beziehung - bis dann im Jahr 2019 die Vorwürfe gegen den Mann bekanntgeworden waren. Der Fall ist bayernweit der einzige, bei dem es wegen der von der Kirche an die Ermittler ausgehändigten Personalakten zu einer Anklage und einem Prozess gekommen war.
Ende Februar hatte Würzburgs Bischof Franz Jung dem Priester bereits verboten, seinen Beruf weiter auszuüben. Auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde angeordnet. Ob der Mann überhaupt noch mal als Priester tätig sein darf, ist unklar.