Gericht: Beschränkung von Gästezahl bei Hochzeiten zulässig

Gericht: Beschränkung von Gästezahl bei Hochzeiten zulässig

Lüneburg (epd). Die in Niedersachsen angesichts der Corona-Pandemie geltende Beschränkung der Gästezahl bei Hochzeiten ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Land rechtmäßig. Nach der Regelung sind maximal 50 Personen bei Hochzeiten in Räumen außerhalb der eigenen Wohnung zulässig. Dagegen hatte eine Frau geklagt, die ein Anwesen mit weitläufigen Außenanlagen und mehreren Gebäuden für üblicherweise 80 bis 120 Gäste vermietet, wie das Gericht am Freitag in Lüneburg mitteilte. (AZ: 13 MN 290/20)

Nach Gerichtsangaben hatte die Frau argumentiert, auf ihrem Gelände sei ein Einhalten von Sicherheitsabständen problemlos möglich. Sie werde im Vergleich zu Veranstaltungsorten in anderen Bundesländern benachteiligt, wo deutlich größere Hochzeitsgesellschaften zulässig seien. Zudem sei nicht nachzuvollziehen, dass Hochzeitsfeiern in der eigenen Wohnung weitgehend ohne Beschränkungen möglich seien.

Das Gericht sah dagegen in dem Eilverfahren die Begrenzung als rechtmäßig an. Die Corona-Pandemie rechtfertige es, Feiern, bei denen es typischerweise zu überschwänglichen Handlungen komme, in ihrer Teilnehmerzahl zu beschränken. Feiern unterschieden sich etwa von Gastronomiebesuchen dadurch, dass ein engerer und länger andauernder Kontakt zwischen allen Anwesenden stattfinde. Der Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar.