Umwelthilfe will weiter für saubere Luft klagen

Umwelthilfe will weiter für saubere Luft klagen

Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich mit ihren Klagen gegen Kommunen zur Durchsetzung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2) auf dem richtigen Weg. Die Belastung mit dem "Dieselabgasgift" habe sich in den 40 von der Umwelthilfe beklagten Städten doppelt so stark verringert wie in Nicht-Klagestädten, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Dienstag in Berlin.

Zugleich kündigte er an, in den kommenden Monaten verstärkt gegen die nach Ansicht der Umwelthilfe "hauptsächlichen Verursacher der NO2-Belastung" vorzugehen. "Dies sind vor allem die Diesel-Konzerne BMW, Daimler und Volkswagen, die über zehn Millionen illegale Diesel-Fahrzeuge mit betrügerischen Abschalteinrichtungen und nicht funktionierender Abgasreinigung - einschließlich der Abgasstufe Euro 6 - verkauft haben", erklärte die Organisation.

Die Umwelthilfe rechnet noch in diesem Jahr mit einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes in einer von ihr erhobenen Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt. Folge das Gericht der Auffassung von Umwelthilfe und EU-Kommission, müssten die Hersteller Millionen Besitzer von Betrugsdieseln entschädigen, Fahrzeuge nachrüsten oder stillgelegen.

Laut Umwelthilfe haben die Klagen zur Luftreinhaltung gegen Kommunen von 2018 auf 2019 einen Rückgang in den beklagten Städten von minus 4,2 Mikrogramm pro Kubikmeter gebracht. Bei den übrigen lag der Rückgang nur bei minus 2,1 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der europaweite Jahresgrenzwert liegt laut Umweltbundesamt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Bisher sei keine Klage verloren gegangen, 31 der 40 Verfahren wurden den Angaben zufolge bereits mit Erfolg abgeschlossen: unter anderem durch zwölf gewonnene Urteile und 13 richterliche Vergleiche. Die Luftqualität in diesen Städten habe sich nachweislich und spürbar verbessert, sagte DUH-Verkehrsexpertin Dorothee Saar mit Verweis auf Auswertungen der vom Umweltbundesamt herausgegebenen Daten des staatlichen Messnetzes. Zuletzt hatte das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in der vergangenen Woche in einem Urteil die Notwendigkeit eines Dieselfahrverbots für Kiel begründet.

In stark belasteten Städten wie in Stuttgart hätten Dieselfahrverbote die NO2-Werte massiv verringert, so Resch. In Städten mit weniger hohen Grenzwert-Überschreitungen könne auf Diesel-Fahrverbote verzichtet werden, "wenn beispielsweise insgesamt die Fahrzeugmenge verringert, verlangsamt und Bahn, Bus und Fahrradinfrastruktur massiv ausgebaut werden".

Resch betonte, mit den Klagen habe die Umwelthilfe dafür gesorgt, dass sich die Politik intensiv mit der Notwendigkeit der Luftreinhaltung beschäftigt. In den betroffenen Städten seien Bahn, Bus und Fahrradverkehr gestärkt worden.

Die Umwelthilfe klagt nach eigenen Angaben seit 2005 für eine effektive Luftreinhaltung. Zunächst ging es dabei um die Durchsetzung der inzwischen insgesamt 70 grünen Umweltzonen in den Städten zur Einhaltung der Feinstaubwerte. 2011 starteten die Klagen zur Durchsetzung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in 40 Städten. Dabei ging es oft zugleich um die Frage, ob Dieselfahrverbote eingeführt werden müssen.