Oberstes US-Gericht: Hinrichtungen dürfen doch stattfinden

Oberstes US-Gericht: Hinrichtungen dürfen doch stattfinden

Washington (epd). In den USA dürften umstrittene nationalstaatliche Hinrichtungen nun doch ausgeführt werden. Das Oberste Gericht hob am Dienstag mit fünf zu vier Stimmen das Urteil einer Bundesbezirksrichterin auf, die am Montag einen Hinrichtungstopp angeordnet hatte. Wegen ihres Urteils war die für Montag Nachmittag (Ortszeit) geplante Exekution des wegen dreifachen Mordes verurteilten Häftlings Daniel Lewis Lee ausgesetzt worden.

Bei der Kontroverse ging es um die Hinrichtungsmethode. Das vorgesehene Barbiturat Pentobarbital könnte dem Verurteilten möglicherweise große Schmerzen zufügen könnte, urteilte Bundesbezirksrichterin Tanya Chutkan. Das müsse geprüft werden. Das Oberste Gericht betonte hingegen, bei Streitigkeiten über Hinrichtungsmethoden müsse "fair und zügig" entschieden werden. Pentobarbital sei "ohne Zwischenfälle" bei mehr als einhundert Hinrichtungen eingesetzt worden.

Lees Hinrichtung wäre die erste Hinrichtung auf Bundesebene seit 2003 gewesen. Fast alle US-Todesurteile werden von Gerichten der einzelnen Bundesstaaten verhängt. Betroffen vom Urteil des Obersten Gerichtes sind zudem zwei Häftlinge, die am Mittwoch und am Freitag hingerichtet werden sollen, und ein weiterer Verurteilter mit einem Exekutionstermin im August.