Sozialpfarrer kritisieren Begriff "Dienstgemeinschaft" in der Kirche

Sozialpfarrer kritisieren Begriff "Dienstgemeinschaft" in der Kirche

Dorsten, Bielefeld (epd). Mehrere Sozialpfarrer und Sozialwissenschaftler fordern, den in den Kirchen benutzten Begriff "Dienstgemeinschaft" abzuschaffen. Dieses Wort, das unter anderem im kirchlichen Arbeitsrecht verwendet wird, sei kein theologischer Begriff, sondern stamme aus der antigewerkschaftlichen Arbeitsgesetzgebung der Nationalsozialisten, schreiben die Theologen und Wissenschaftler in einer Eingabe an die Evangelische Kirche von Westfalen, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Ein Sprecher der westfälischen Landeskirche sagte auf epd-Anfrage, das Landeskirchenamt in Bielefeld prüfe die Eingabe.

In dem Papier fordern die Verfasser die Landeskirche auf, den Begriff "Dienstgemeinschaft" in Kirche und Diakonie aufzugeben und aus allen einschlägigen Gesetzen, Verlautbarungen und offiziellen Äußerungen in Kirche und Diakonie zu entfernen. Ihren Forschungen zufolge sei das Wort "Dienstgemeinschaft" eine Neukonstruktion des Nationalsozialismus gewesen mit einem exklusiven Ursprung im nationalsozialistischen Arbeitsrecht, schreiben die ehemaligen Sozialpfarrer Wolfgang Belitz, Jürgen Klute und Hans-Udo Schneider sowie der Sozialwissenschaftler Walter Wendt-Kleinberg.

Erst von dort aus sei das Wort in den kirchlichen Raum gelangt und dort bis heute geblieben, hieß es. Die Autoren verweisen auf "Das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen" von 1934, in dem es heißt, die Beschäftigen hätten dem "Führer" die "in der Dienstgemeinschaft begründete Treue" zu halten. Die evangelische Kirche habe im Jahr 1938 die Tarifordnungen des öffentlichen Dienstes per Kirchengesetz übernommen.

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft sei der Begriff "wie selbstverständlich" weitergeführt worden. Zwar wende sich die heutige evangelische Kirche gegen Neonazismus und Rassismus. Das bleibe jedoch unvollständig, wenn ein nationalsozialistischer Begriff weiter benutzt und fortgeschrieben werde. Die Verfasser der Eingabe sehen nach eigenen Angaben zudem eine Nähe der kirchlichen Dienstgemeinschaft zur nationalsozialistischen. In beiden Modellen seien weder Gewerkschaften noch ein Streikrecht vorgesehen.

In den beiden großen christlichen Kirchen gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg. Im Unterschied zum Tarifvertragssystem in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst werden Löhne und Gehälter in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Sie sind mit Vertretern der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) paritätisch besetzt. Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks sind nicht vorgesehen.