Bewährungsstrafe im Prozess nach Messerattacke zu Weihnachten

Bewährungsstrafe im Prozess nach Messerattacke zu Weihnachten

Chemnitz (epd). Sechs Monate nach einer Messerattacke am Heiligabend in einer Kirchgemeinde in Aue im Erzgebirge ist der jugendliche Angeklagte zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung gegen den 17-jährigen Syrer begründete die Jugendstrafkammer des Landgerichtes Chemnitz mit gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (AZ: 2 KLs 210 Js 42782/19/jug). In der Anklage waren dem Beschuldigten versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden.

Der Syrer hatte am 24. Dezember 2019 einen ehrenamtlichen Helfer auf einer Weihnachtsfeier in Aue-Bad Schlema lebensgefährlich verletzt. Die Kammer habe in dem am Mittwoch getroffenen Urteil keinen Tötungsvorsatz feststellen können, hieß es.

Der 54-jährige Vater des Hauptangeklagten sei wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Die Kammer habe nicht feststellen können, dass der Mann gewusst habe, dass sein Sohn ein Messer bei sich hatte. Die Strafe sei mit der bisher vollstreckten Untersuchungshaft verbüßt. Laut Anklage soll der Vater seinen Sohn zu der Tat veranlasst haben.

Ein dritter Angeklagter, ein 22-jähriger Libanese, wurde freigesprochen. Er soll die Angreifer laut Anklage unterstützt haben. Die Bewährungszeit für den jungen Syrer ist laut Landgericht auf zwei Jahre festgelegt. Er muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Bei der Weihnachtsfeier für Bedürftige und Einsame waren zwei weitere Menschen leicht verletzt worden. Die Öffentlichkeit wurde von dem Prozess in Chemnitz ausgeschlossen.