Corona-Lockerung im Kreis Warendorf - Verlängerung in Gütersloh

Corona-Lockerung im Kreis Warendorf - Verlängerung in Gütersloh

Gütersloh (epd). Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Corono-Pandemie im nordrhein-westfälischen Kreis Warendorf werden am Dienstagabend beendet. Dagegen gelten die Maßnahmen im Kreis Gütersloh für eine weitere Woche bis einschließlich 7. Juli, wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Montag in Düsseldorf mitteilte. Zur Begründung sagte er, die massiv ausgeweiteten Tests hätten ergeben, dass das Coronavirus von den Beschäftigten des Fleischverarbeiters Tönnies nicht auf die allgemeine Bevölkerung übergesprungen sei.

Im Kreis Gütersloh zeigten die bisherigen Befunde ebenfalls, dass die Sars-CoV-2-Infektionen auf den Fleischbetrieb in Rheda-Wiedenbrück lokalisiert werden könnten, erläutete Laschet. "Als Vorsichtsmaßnahmen" würden die Beschränkungen wie Kontaktverbote und Schließung von Bars sowie Kultur- und Sporteinrichtungen jedoch um eine Woche verlängert. Zunächst sollten weitere Testergebnisse abgewartet werden, um ein Überspringen des Virus auf die allgemeine Bevölkerung ausschließen zu können.

Nach dem Corona-Ausbruch in dem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies waren mehr als 1.550 Beschäftigte positiv auf das Virus getestet worden. Die Landesregierung verfügte deshalb einen weitgehenden Lockdown für die Kreise Gütersloh und Warendorf, wo viele Mitarbeiter des Schlachtbetriebs wohnen. Bei der bundesweit größten Aktion dieser Art seit Beginn der Corona-Pandemie wurden seither in den beiden Kreisen in den vergangenen Tagen fast 40.000 Menschen getestet.

Mit dem Stand von Montagvormittag infizierten sich nach Laschets Worten binnen sieben Tagen im Kreis Gütersloh insgesamt 112,6 von 100.000 Menschen mit dem Coronavirus. Wenn man die Tönnies-Beschäftigten außen vor lässt, sind es jedoch lediglich 22,5.

Im Kreis Warendorf liegt der Wert der "7-Tage-Inzidenz" insgesamt bei 22, ohne die Tönnies-Beschäftigten bei 5,4. Bund und Länder hatten vereinbart, dass Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie ergriffen werden müssen, wenn sich in einer Stadt oder einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner infizieren.