Menschenrechtsbeauftragte regt Alternativ-Begriff für "Rasse" an

Menschenrechtsbeauftragte regt Alternativ-Begriff für "Rasse" an

Düsseldorf (epd). Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), hat sich für eine Streichung des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz ausgesprochen. "Ich bin dafür, dass der Begriff 'Rasse' aus dem Grundgesetz durch eine andere Formulierung ersetzt wird", sagte Kofler der "Rheinischen Post" (Samstag).

Hierzu sollte der Rat von Verfassungsrechtlern, Wissenschaftlern und anderen Experten und Expertinnen eingeholt und ihre Vorschläge für eine Neuformulierung im Bundestag und Bundesrat diskutiert werden, sagte Kofler. "Wichtig ist es, eine diskriminierungsfreie Sprache zu finden, die unmissverständlich klar macht, dass unsere Verfassung auch vor Rassismus schützt."

Der Begriff "Rasse" findet sich in Artikel 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." In der aktuellen Debatte über Rassismus infolge des gewaltsamen Todes des Afroamerikaners George Floyd in den USA haben die Grünen-Politiker Robert Habeck und Aminata Touré lange bestehende Forderungen aufgegriffen, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen.

Kritiker des Begriffs verweisen darauf, dass "Rasse" eine rein biologische Bedeutung hat und wegen der willkürlichen Auswahl von Eigenschaften als überholt gilt. Besser sei die Verwendung der Begriffe Volksgruppe oder Ethnie. Andere Stimmen verweisen darauf, dass der Begriff "Rasse" im Grundgesetz sich gerade gegen konstruierte oder abwegige Vorstellungen richtet, wonach Menschen nach vermeintlich vererbbaren Merkmalen unterschieden werden könnten. Die Streichung des Begriffs "Rasse" würde ihrer Einschätzung nach den absoluten Diskriminierungsschutz des Artikels 3 sogar vermindern.