Bistum Augsburg regelt Entschädigung für Missbrauchs-Opfer

Bistum Augsburg regelt Entschädigung für Missbrauchs-Opfer

Augsburg (epd). Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche erhalten im Bistum Augsburg eine Entschädigung. Eine "Anerkennungs- und Unterstützungsordnung" für Opfer sexuellen Missbrauch oder körperlicher Gewalt ist am 1. Juni in Kraft getreten, teilte das Bistum am Dienstag mit. Betroffene erhalten demnach individuell festgelegte Einmalzahlungen. Je nach Schwere des Falls könnten Opfer Unterstützung erhalten, die in mehreren Stufen bis auf über 25.000 Euro erhöht werden könnte, hieß es.

Es werde auch monatliche Zahlungen geben, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen orientierten. Als maximaler Gesamtbetrag seien 75.000 Euro vorgesehen. Die Übernahme von Kosten für Therapie und Paarberatung und die Einrichtung einer diözesanen Stelle für Begleitung und Begegnung sind ebenfalls in dieser Ordnung vorgesehen. Finanziert werden sollen die Leistungen nicht aus Kirchensteuern, sondern ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls, hieß es.

Der ernannte Bischof von Augsburg, Bertram Meier, sagte, er habe betroffene Personen nicht weiter vertrösten wollen. Einer noch ausstehenden Regelung auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz wolle er nichts vorwegnehmen. Auf dem Gebiet seiner Diözese wollte er aber den Betroffenen eine Perspektive eröffnen, "um die sie uns immer wieder gebeten haben". Meier, der am kommenden Samstag zum Bischof geweiht wird, sagte, er werde seine Zeit als Bischof daran messen lassen müssen, "wie ich mit diesem dunklen Kapitel unserer Vergangenheit als Kirche umgegangen bin".

Die Verantwortlichen der Diözese seien sich bewusst, erfahrenes Leid nicht ungeschehen machen zu können, erklärte der Bischof. Dennoch solle mit dieser Ordnung den Betroffenen bei der Bewältigung des Leids geholfen und ein Weg zur Wiedergutmachung eröffnet werden. Augsburg handele in der Frage der Entschädigungen als zweites deutsches Bistum nach dem Erzbistum Freiburg, teilte das Bistum mit.