Bundestag berät Gesetz zur Stärkung der Rechte von EU-Arbeitnehmern

Bundestag berät Gesetz zur Stärkung der Rechte von EU-Arbeitnehmern

Berlin (epd). Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU-Ländern, die in Deutschland arbeiten, sollen gestärkt werden. Der Bundestag beriet am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach EU-Arbeitnehmer künftig Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie Deutsche haben sollen, sofern sie in Branchen arbeiten, für die es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt. Für Arbeitnehmer aus der Europäischen Union, die länger als ein Jahr in Deutschland arbeiten, sollen sämtliche Tarifverträge und Arbeitsschutzbestimmungen gelten.

Mit dem Gesetzentwurf wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Linke und die Grünen warfen der Koalition vor, hinter den EU-Vorgaben zurückzubleiben. Die Verbesserungen kämen nur einer Minderheit zu Gute. Die meisten EU-Arbeitnehmer arbeiteten in Jobs, die nicht unter allgemeinverbindliche Tarifverträge fallen. Der FDP hingegen gehen die Regulierungen zu weit. Die Liberalen fürchten Nachteile für deutsche Unternehmen.

Arbeitsminister Heil verteidigte die Vorlage. Das Gesetz werde die Rechte entsandter Beschäftigter stärken und dazu beitragen, dass für gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt werden müsse. Vor dem Hintergrund der Skandale in der Fleischindustrie sagte er: "Wer Freizügigkeit mit Ausbeutung verwechselt, der hat uns zum Gegner". Der Entwurf wurde zur Beratung in die Ausschüsse des Bundestags überwiesen.