Corona-Ausbruch in Frankfurt: Gemeinde trug keinen Mund-Nasen-Schutz

Singen gilt wegen desvermehrten Ausstoßes von Aerosolen als Infektionsrisiko.
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In der Frankfurter Gemeinde wurde während des Gottesdienstes ohne Mundschutz gesungen. Singen gilt nach Ansicht von Wissenschaftlern wegen des vermehrten Ausstoßes von Aerosolen als Infektionsrisiko.
Corona-Ausbruch in Frankfurt: Gemeinde trug keinen Mund-Nasen-Schutz

Frankfurt a.M. (epd). Infolge der mehr als 100 Covid-19-Infektionen in einer Frankfurter Baptisten-Gemeinde gibt es nun weitere Anhaltspunkte dafür, unter welchen Bedingungen sich das Virus ausbreiten konnte. Bei der Versammlung am 10. Mai seien zwar separate Ein- und Ausgänge benutzt und der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten worden, doch habe man auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verzichtet, heißt es in einer am Montag auf der Homepage der Frankfurter Evangeliums-Christen-Baptisten-Gemeinde veröffentlichten Erklärung. Außerdem wurde nach Angaben der Gemeinde während des Gottesdienstes gesungen. Singen gilt nach Ansicht von Wissenschaftlern wegen des vermehrten Ausstoßes von Aerosolen als Infektionsrisiko.

Die Baptisten-Gemeinde zeigte sich "tief bestürzt und traurig" über den Corona-Ausbruch. "Unser Trost ist, dass sich viele Erkrankte auf einem guten Weg der Genesung befinden und einige bereits gesund geworden sind", heißt es in der Erklärung. Da es in der Gemeinde viele Familien mit fünf und mehr Kindern gebe, nehme die Zahl der Ansteckungen zu Hause weiter zu. Auch der Vereinsvorsitzende und sein Stellvertreter seien infiziert. Die Gottesdienste der Gemeinde fänden nun nur noch im Internet statt.

Am Wochenende war der Corona-Ausbruch in der baptistischen Gemeinde öffentlich geworden. Der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) hatte mitgeteilt, dass im Umfeld der Gemeinde bereits 107 Menschen mit Wohnsitzen in Frankfurt und drei weiteren hessischen Landkreisen positiv auf das Coronavirus getestet worden seien.

Religiöse Versammlungen sind in Hessen seit dem 1. Mai unter Auflagen wieder erlaubt. So muss in evangelischen und katholischen Kirchen sowie in Synagogen und Moscheen der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern eingehalten werden, nötig sind zudem weitere Hygienemaßnahmen wie das Aufstellen von Desinfektionsspendern. Die betroffene Gemeinde ist ein privater Verein und gehört auch nicht zum Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland.