Connewitz-Prozess: Urteil gegen Rechtsreferendar rechtskräftig

Connewitz-Prozess: Urteil gegen Rechtsreferendar rechtskräftig

Leipzig (epd). Wegen seiner Beteiligung an Neonazi-Krawallen in Leipzig Anfang 2016 steht die juristische Karriere des sächsischen Rechtsreferendars Brian E. vor dem Aus. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden habe die von dem 27-Jährigen beantragte Revision gegen seine Verurteilung als unbegründet verworfen, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag. Damit ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig.

Das Leipziger Amtsgericht hatte E. Ende November 2018 wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Zuvor hatte E. seine Beteiligung an einem Aufmarsch von rund 250 Hooligans und Rechtsextremen am 11. Januar 2016 in dem linksgeprägten Stadtteil Leipzig-Connewitz eingeräumt. Dabei war ein Sachschaden von mehr als 100.000 Euro entstanden. Gut ein Jahr später bestätigte das Landgericht Leipzig das Urteil.

E. hat am 1. November 2018 unter Auflagen sein Referendariat am Landgericht Chemnitz angetreten. Laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen wird Bewerbern für den in der Regel zweijährigen Vorbereitungsdienst die Aufnahme versagt, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt werden. Zudem kann die Aufnahme in den Dienst jederzeit widerrufen werden.

Da das Urteil nun rechtskräftig sei, habe das OLG als zuständige Verwaltungsbehörde "erneut zu prüfen", ob dies Auswirkungen auf E.s Vorbereitungsdienst habe, sagte die OLG-Sprecherin dem epd. Prüfung und Entscheidung erfolgten "selbstverständlich zeitnah", erklärte sie.