Lebenshilfe: Werkstatt-Beschäftigten in der Krise finanziell helfen

Lebenshilfe: Werkstatt-Beschäftigten in der Krise finanziell helfen
23.04.2020
epd
epd-Gespräch: Dirk Baas

Berlin (epd). Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert staatliche Unterstützung für die derzeit meist beschäftigungslosen Mitarbeiter in Behindertenwerkstätten. Im Moment erhielten zwar viele Betroffene ihren Lohn noch aus den Rücklagen der Werkstätten, sagte die Vorsitzender der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Die Zahlung muss aber auch weiterhin abgesichert sein." Es sei keine freie Entscheidung, sondern eine Weisung des Staates, dass die Menschen in der Corona-Krise nicht arbeiten dürfen und folglich kein Einkommen mehr erzielen.

Ohne die sinngebende Arbeit fehle den Betroffenen auch die gewohnte Struktur im Tagesablauf. "Man muss einfach sehen, wie schwierig diese Situation für Menschen mit Behinderung ist und was sie besonders belastet", erläuterte Schmidt. Bundesweit gibt es rund 310.000 Beschäftigte in den Werkstätten.

Aktuell laufe in den meisten Werkstätten nur ein Notbetrieb für jene Menschen, die unbedingt eine Betreuung brauchen, oder in wichtigen Bereichen wie der Produktion von Schutzmasken. Faktisch seien damit sehr viele Mitarbeiter von ihrem Einkommen abgeschnitten, sagte die Vorsitzende.

Schmidt warb für ein zusätzliches staatliches Hilfspaket, denn das Kurzarbeitergeld komme als Finanzhilfe nicht in Frage. "Werkstätten sind Einrichtungen der Rehabilitation und die Beschäftigten sind keine Arbeitnehmer", erklärte Schmidt. Schon heute zahlten staatliche Institutionen zum Beispiel das Arbeitsförderungsgeld, das mit 52 Euro Teil des Lohnes der Beschäftigten mit Handicap ist. Schmidt zufolge verdienen die Werkstatt-Mitarbeiter etwa 180 Euro im Monat.

Die Vorsitzende begrüßte den Vorstoß aus Baden-Württemberg, über den Bund eine dem Kurzarbeitergeld vergleichbare Regelung für die Werkstatt-Beschäftigten zu finden. Sie sieht aber auch die Länder als Zuständige für die Eingliederungshilfe in der Pflicht.

Schmidt verwies zudem darauf, dass derzeit die pädagogische und therapeutischen Frühförderung von Kindern akut gefährdet sei. Aus Gründen des Infektionsschutzes fielen viele Therapien aus, die die Kinder für ihre Entwicklung dringend bräuchten. "Weil der Krankenkassenanteil nicht Teil des staatlichen Schutzschirms ist, fehlt den Anbietern von Frühförderungen ein wichtiger Teil ihrer Finanzierung, die diese Strukturen absichert", sagte die Vorsitzende.

Deshalb habe die Lebenshilfe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angeschrieben. "Dennoch ist die Frühförderung als Komplexleistung, also als Paket von therapeutischer und pädagogischer Förderung, im aktuell geplanten Schutzschirm für die Gesundheitsberufe, der auch Therapeuten umfasst, nicht berücksichtigt", sagte Schmidt.