Krankschreibungen setzen wieder Arztbesuch voraus

Krankschreibungen setzen wieder Arztbesuch voraus

Berlin (epd). Für eine Krankschreibung bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Versicherte künftig wieder einen Arzt aufsuchen. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen am Freitag in Berlin mitteilte, wird die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht verlängert werden. Ab dem 20. April müssen Versicherte sich demnach wieder persönlich untersuchen lassen.

Die seit dem 9. März gültige Ausnahmeregelung sollte Arztpraxen angesichts der nicht abschätzbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-​Pandemie entlasten und die Ausbreitung des Virus verringern, erklärte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken. Durch die strikten Abstands- und Hygieneregeln im alltäglichen Leben und in den Arztpraxen sei dies gelungen. Weiterhin gelte, dass Versicherte bei typischen Covid-​19-Symptomen, nach Kontakt zu Infizierten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen sollten, um das weitere Vorgehen zu besprechen.