Kabinett beschließt Regeln zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Kabinett beschließt Regeln zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz
Die Wirtschaft unter den Bedingungen der Corona-Pandemie wieder hochzufahren, stellt hohe Anforderungen an Unternehmen und Beschäftigte. Das Bundeskabinett hat einheitliche Regeln zum Infektionsschutz beschlossen, um den Arbeitsschutz zu erhöhen.

Berlin (epd). Einen Tag nach den Bund-Länder-Beschlüssen zu einer schrittweisen Lockerung der Corona-Einschränkungen hat das Bundeskabinett am Donnerstag bundeseinheitliche Regeln zum Arbeitsschutz während der Coronakrise beschlossen. Der "Arbeitsschutzstandard Covid 19" soll Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zufolge dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen. Die Vorgaben seien zu befolgen, sagte er. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sicherte seine Mitarbeit zu.

Beim Wiederanfahren des Wirtschaftslebens sei größte Vorsicht geboten, damit die Infektionszahlen sich nicht erhöhten, erklärte Heil. Wo es möglich sei, sollten Berufstätige weiter von zu Hause aus arbeiten. Beschäftigte mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko sollten sich an ihre Arbeitgeber oder Betriebsärzte wenden, um individuelle Schutzmaßnahmen zu vereinbaren.

Ein Zehn-Punkte-Katalog sieht unter anderem vor, dass auch bei der Arbeit überall der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden soll. Wo dies nicht möglich ist, etwa an der Supermarktkasse, soll es alternativen Schutz geben wie Trennwände. Wo auch diese Trennung nicht möglich ist, etwa in Fahrzeugen oder bei der gemeinsamen Arbeit, sollen die Beschäftigten Alltagsmasken tragen. Medizinische Masken sollen dem Personal in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen vorbehalten bleiben.

Die Abläufe in Unternehmen sollen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig bzw. möglichst wenige wechselnde Kontakte haben. Schichtpläne und Pausenregelungen sollen sich danach richten. Arbeitnehmer mit Symptomen von Atemwegserkrankungen sollen sofort den Arbeitsplatz verlassen und abklären lassen, was sie haben. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr im Falle einer möglichen Covid-19-Infektion sollten Beschäftigte "niemals krank zur Arbeit" kommen, sagte Heil. Den Arbeitgebern wird auferlegt, für genügend Waschgelegenheiten, Desinfektionsmittel und eine regelmäßige Reinigung von Arbeitsstätten und Firmenfahrzeugen zu sorgen.

Arbeitgeber und Gewerkschaften bzw. Betriebsräte sollen bei der Verankerung der Regeln in den Unternehmen zusammenarbeiten. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte, die Durchsetzung der Regeln sei insbesondere in Branchen wichtig, in denen der Arbeitsschutz bisher vernachlässigt worden sei und nannte die Landwirtschaft, den Einzelhandel, die Logistikbranche und Teile des Gesundheitswesens und der Pflege. Es gehe nicht nur um die Gesundheit einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern darum, die Arbeitsfähigkeit von Unternehmen und ganzen Branchen zu sichern, erklärte Buntenbach.

Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern gehören neben Arbeitsmedizinern und Wissenschaftlern einem Beraterkreis beim Bundesarbeitsministerium an, der die Empfehlungen regelmäßig weiterentwickeln soll. Kleinere Betriebe können sich bei den Unfallversicherungsträgern beraten lassen, wie sie die Regeln am besten umsetzen. Der Linksfraktion im Bundestag gingen die Vereinbarungen nicht weit genug. Sie forderte eine flächendeckende Überwachung der Hygieneregeln.