Stiftung: Auch pflegende Angehörige sollen Abstandsregel einhalten

Stiftung: Auch pflegende Angehörige sollen Abstandsregel einhalten

Berlin (epd). Das Zentrum für Qualität in der Pflege appelliert an pflegende Angehörige, den geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern auch zu der zu pflegenden Person einzuhalten. "Soweit möglich sollten Angehörige diesen Abstand auch im Umgang mit der pflegebedürftigen Person beachten und etwa auf Umarmungen oder Küsse verzichten - auch wenn es schwerfällt", teilte die Stiftung am Donnerstag in Berlin mit. Wenn der direkte Kontakt wie etwa bei der Unterstützung der Körperpflege nicht eingehalten werden könne, sollten Angehörige einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zu verringern.

Zwingend nötig sei zudem das sorgfältige Händewaschen vor jedem Kontakt mit der pflegebedürftigen Person, betonte das Zentrum für Qualität in der Pflege. Für den Fall, dass der pflegende Angehörige selbst erkranke, sollte ein Ersatz-Plan für die Pflege aufgestellt werden. Sollten Angehörige bei sich selbst Symptome einer Atemwegserkrankung oder Fieber feststellen, müssten sie das weitere Vorgehen dringend mit ihrem Hausarzt absprechen.