Amnesty: Grundrechte wegen Corona nur befristet einschränken

Amnesty: Grundrechte wegen Corona nur befristet einschränken

Berlin (epd). Amnesty International hat Bundesregierung und Bundesländer aufgefordert, die Grundrechtsbeschränkungen im Zuge der Eindämmung der Corona-Pandemie zeitlich zu befristen. Dem Schutz von Menschenrechten komme in Zeiten der Krise eine besondere Bedeutung zu, sagte der Generalsekretär der deutschen Amnesty-Sektion, Markus Beeko, am Mittwoch in Berlin. Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte wie etwa das Demonstrationsverbot müssten immer transparent gestaltet werden.

Bislang seien die Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten in Deutschland mit Augenmaß vorgenommen worden, sagte Beeko. Die Strategie zur Eindämmung des Coronavirus scheine sich positiv auszuwirken. Allerdings hoffe er bei einer Verlängerung der Präventionsmaßnahmen auf eine Lockerung der Verbote. So müsse eine Form gefunden werden, die die politische Willensbildung und das Demonstrationsrecht wieder ermögliche, sagte Beeko. Zugleich warnte der Amnesty-Generalsekretär vor Diskriminierung einzelner Gruppen durch Verbote wie etwa Bewohner von Altenheimen und Flüchtlingssammelunterkünften, die teilweise besonderen Ausgangsbeschränkungen unterliegen.

Amnesty hatte bereits Anfang April Empfehlungen für die europäischen Staaten im Umgang mit der Lungenkrankheit Covid-19 veröffentlicht. Die Länder müssten sicherstellen, dass ihre Maßnahmen mit internationalen und regionalen Menschenrechtsabkommen im Einklang sind, hieß es darin. Einige Regierungen nutzten die Pandemie zur Aushöhlung von Rechtsstaatlichkeit, zur Diskriminierung, Repression oder Zensur, sagte Beeko.