Gericht in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Open-Air-Gottesdienste

Gericht in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Open-Air-Gottesdienste

Greifswald (epd). Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (OVG) sind Gottesdienste unter freiem Himmel auch während der Corona-Krise im Prinzip erlaubt. Notwendig sei allerdings eine Genehmigung, die von der Versammlungsbehörde und der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeinsam erteilt werden müsse, teilte das OVG am späten Mittwochabend in Greifswald mit. Das OVG hatte in einem Eilverfahren über mehrere Vorschriften der SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung der Landesregierung entschieden (Az. 2 KM 236/20 OVG).

Grundsätzlich gelte das von der Landesregierung erlassene Verbot von Gottesdienstfeiern in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderen Orten, erklärte das OVG. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung werde durch dieses Verbot angesichts der aktuellen Situation nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Die Ausnahmebestimmung für Veranstaltungen unter freiem Himmel gelte im Übrigen für alle Glaubensgemeinschaften. Das Gericht hatte die evangelische Nordkirche zum Verfahren beigeladen.