Gerichte befassen sich mit Klagen gegen Gottesdienst-Verbote

Gerichte befassen sich mit Klagen gegen Gottesdienst-Verbote

München (epd). Dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof liegen Klagen gegen die mit der bayerischen Corona-Verordnung verbundenen Verbote von Gottesdiensten in der Karwoche und an den Ostertagen vor. Details zu den Klägern wollte das Gericht dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Anfrage nicht mitteilen.

Eine einstweilige Anordnung sei "in Bezug auf das Verbot bisher nicht ergangen". Ob es bis Ende dieser Woche noch dazu komme, ließ ein Gerichtssprecher offen. In der Hauptsache werde das Gericht vermutlich nicht vor dem aktuell geplanten Ende der Corona-Ausgangsbeschränkungen am 19. April entscheiden.

Ähnliche Verfahren liegen derzeit für Hessen beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel sowie in Berlin beim dortigen Verwaltungsgericht vor. Nach epd-Informationen hat in Bayern unter anderem ein 66 Jahre alter evangelischer Rentner aus München eine sogenannte Popularklage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Er argumentiert, dass die Verordnung der Staatsregierung gegen Artikel 107 und damit den Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie Artikel 100 der Bayerischen Verfassung verstößt. Vor allem sieht er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. "Mildere Formen" des Infektionsschutzes anstelle eines Verbotes wären "angezeigt gewesen". Man hätte für einen ausreichenden Abstand der Gottesdienstbesucher sorgen, jegliches Händeschütteln verhindern und Gebäckzangen und Einmal-Trinkbecher beim Abendmahl verwenden können.

Unabhängig davon sind vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sogenannte Normenkontrollklagen gegen die Verordnungen der Staatsregierung anhängig. Dabei gehe es inhaltlich um die gleichen Anliegen wie bei den Popularklagen vor dem Verfassungsgerichtshof, es handle sich aber einfach "um eine andere Klageart", sagte eine Sprecherin dem epd. Bei einem Kläger handelt es sich Medienberichten zufolge um einen Münchner Anwalt, der sich durch die untersagten Gottesdienste ebenfalls in seiner Religionsfreiheit verletzt sieht. Der Verwaltungsgerichtshof will in der Eilsachenoch vor Karfreitag entscheiden.

epd lbm/lob/lmw/kfr fu