Hilfswerk: 2019 mindestens zwölf Neugeborene in Deutschland getötet

Hilfswerk: 2019 mindestens zwölf Neugeborene in Deutschland getötet

Osnabrück (epd). Mindestens zwölf Neugeborene sind 2019 in Deutschland getötet oder ausgesetzt worden, so dass sie starben. Das geht aus Zahlen des Kinderhilfswerks terre des hommes hervor, über die die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) berichtete. Die Leichen der Neugeborenen wurden dem Bericht zufolge unter anderem in einem Blumentopf, unter einem Autositz und in einem Gebüsch gefunden. Zudem seien vier weitere ausgesetzte Neugeborene im vergangenen Jahr lebend gefunden worden. 2019 gab es damit 16 Fälle, in denen Babys tot oder lebend aufgefunden wurden, einen Fall weniger als 2018. Im Jahr 2015 waren es noch 31 Babys, 2008 sogar 38.

Terre des hommes erhebt die Zahlen laut Bericht auf Basis von Medienberichten. Das Kinderhilfswerk schließt demnach nicht aus, dass die Zahl der Kindstötungen deutlich höher liegt, und forderte bessere Hilfsangebote für Mütter in Not. Angebote wie die Babyklappe, die es Anfang April seit 20 Jahren in Deutschland gibt, kritisierte das Kinderhilfswerk jedoch. "Es handelt sich um Kinder, bei denen wir nichts über die Umstände der Geburt wissen werden", sagte Birte Kötter, Vorstandsmitglied bei terre des hommes, der Zeitung. "Und diese Kinder werden niemals erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind." Hinzu komme, dass ein solches Angebot im rechtlichen Graubereich liege.

Der Vorstandsvorsitzende Deutsche Kinderhilfe, Rainer Becker, bewertete dies anders: "Wenn nur ein Kind dank der Babyklappe überlebt, ist das gut", sagte er der Zeitung. Natürlich gebe es auch Kinder, die darunter leiden, dass sie in der Babyklappe abgelegt wurden. "Doch dass die Kinder überlebt haben, ist das Entscheidende", betonte Becker.

Hilfreich sind laut terre des hommes Hilfsangebote wie kostenlose Telefonhotlines, bei denen sich Betroffene anonym melden könnten, die Freigabe des Kindes zur Adoption und auch die vertrauliche Geburt. Bei dieser können Schwangere im Krankenhaus ihr Kind zur Welt bringen - ihre persönlichen Daten müssen sie seit 2014 nur einmalig bei einem Berater hinterlegen, der der Schweigepflicht unterliegt. Im Alter von 16 Jahren dürfen die Kinder die Personalien ihrer Mutter einsehen. Bei einer anonymen Geburt werden keine Personalien festgehalten - wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage lehnt terre des hommes diese Möglichkeit ab.