Verbraucherverband: Anti-Corona-App muss freiwillig und begrenzt sein

Verbraucherverband: Anti-Corona-App muss freiwillig und begrenzt sein

Berlin (epd). In der Debatte über die mögliche Nutzung von Handydaten zur Eindämmung des Coronavirus hat der Verbraucherzentrale Bundesverband klare Begrenzungen gefordert. "Die Corona-Pandemie ist ein nie dagewesener Stresstest für unseren Lebensalltag", sagte Vorstand Klaus Müller am Dienstag in Berlin. Schnelle, pragmatische Lösungen zum Schutz von Gesundheit und Leben seien nötig. Eine Anti-Corona-App könne helfen, wenn sie fünf Bedingungen erfüllte: "Sie muss freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein", betonte der Chef des Verbraucherverbandes.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssten selbst entscheiden können, ob sie ihre Daten weitergeben. Es dürften lediglich notwendige Daten erhoben und weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Unternehmen oder gar eine Änderung des Zwecks der Nutzung etwa für kommerzielle Zwecke müsse ausgeschlossen sein. Die Daten dürften ausschließlich dem Gesundheitsschutz dienen. Die Speicherung der Daten müsse zudem zeitlich befristet sein.

Die Corona-Krise dürfe nicht als Einfallstor dienen, um Unternehmen neue Zugriffsmöglichkeiten auf private Daten zu geben, hieß es weiter. Kommunikationsdaten beinhalten dem Verband zufolge sensible und persönliche Informationen und genießen grundrechtlichen Schutz.