Gericht lehnt Aussetzen schriftlicher Abiturprüfungen ab

Gericht lehnt Aussetzen schriftlicher Abiturprüfungen ab

Wiesbaden (epd). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Eilantrag einer Schülerin auf Aussetzung der schriftlichen Abiturprüfungen wegen der Corona-Krise abgelehnt. Die junge Frau hatte ihren Antrag mit der drohenden Gesundheitsgefährdung begründet. Das Gericht entschied aber, sie habe kein Recht, die Aussetzung der Klausuren für alle Schüler in Hessen zu erwirken, weil ihr dafür die Antragsbefugnis fehle. Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (AZ: 6 L 342/20 WI)

Die Schülerin hat nach Angaben des Gerichts auch keinen Anspruch auf Aussetzung ihrer eigenen schriftlichen Prüfungen, da das Kultusministerium per Erlass Vorkehrungen gegen gesundheitliche Risiken getroffen habe. Diese auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts basierenden Hinweise sähen insbesondere einen ausreichenden Abstand sowohl im Prüfungsraum als auch im Schulhof sowie kleine Prüfungsgruppen und eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten vor.