Rentenkommission: Gesetzliche Rente bleibt Kern der Alterssicherung

Rentenkommission: Gesetzliche Rente bleibt Kern der Alterssicherung

Berlin (epd). Die Rentenkommission der Bundesregierung empfiehlt keine grundsätzlichen Änderungen am Rentensystem. Die gesetzliche Rentenversicherung sei der Kern der Alterssicherung in Deutschland, heißt es in ihrem Abschlussbericht, den die Kommission am Freitag in Berlin an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) übergab. Damit die Bevölkerung Vertrauen in die gesetzliche Rente habe, müssten die Altersbezüge nach einem langen Arbeitsleben auskömmlich sein, heißt es in dem Bericht. Die Kommission war von der Bundesregierung eingesetzt worden, um Vorschläge für die Weiterentwicklung der Alterssicherung nach 2025 zu machen.

Die Kommission empfiehlt, an dem derzeit geltenden Konzept der doppelten Haltelinien, die das Rentenniveau nach unten absichern und die Beitragssätze nach oben begrenzen, auch über 2025 hinaus festzuhalten. Das Renteniveau - also das Verhältnis einer Durchschnittsrente zu einem Durchschnittseinkommen - solle sich von 2026 an in einem Korridor von 44 bis 49 Prozent bewegen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48,2 Prozent und soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Die Beitragssätze für die gesetzliche Rentenversicherung sollten nach der Empfehlung der Kommission ab 2026 zwischen 20 und 24 Prozent des Einkommens liegen.

Zu einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze hat sich die Kommission nicht festgelegt. Diese Frage sollte zu einem späteren Zeitpunkt in einem Alterssicherungsbeirat beraten werden, empfiehlt die Kommission. Dieser solle im Jahr 2026 erstmals eine Empfehlung aussprechen. Das Renteneintrittsalter steigt nach den gesetzlichen Regelungen bis 2031 auf 67 Jahre. Ob es weiter steigen soll, war eine der strittigsten Fragen in der Kommission, die paritätisch mit Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, den Fachpolitikern der Koalitionsfraktionen und Wissenschaftlern besetzt war.

Die Haltelinien für das Rentenniveau und die Beiträge sollen nach dem Willen der Kommission 2025 durch den Gesetzgeber verbindlich für sieben Jahre, also von 2026 bis 2032, festgelegt werden. Auch für die Zeit nach 2032 empfiehlt die Kommission, das System der doppelten Haltelinien fortzusetzen.

epd mj/bm jup