Mann klagt gegen Kontaktverbot in Corona-Krise

Mann klagt gegen Kontaktverbot in Corona-Krise

Münster, Aachen (epd). Gegen das zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassene Kontaktverbot der Landesregierung Nordrhein-Westfalen klagt ein Mann aus Aachen. Das Oberverwaltungsgericht Münster überprüft die Rechtmäßigkeit der Regelung in einem Normenkontrollverfahren, wie die Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Der Antrag richtet sich gegen die Anordnung des Landes NRW vom Sonntag, nach der Treffen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit in der Regel verboten sind. Auf ein solches Verbot hatten sich Bund und Länder am Wochenende geeinigt.

Bislang ist die Normenkontrollklage des Aachener Mannes laut der Sprecherin die einzige vor dem Oberverwaltungsgericht. Das zunächst verhandelte Eilverfahren sei ein rein schriftliches Verfahren, erläuterte die Sprecherin. Bis Montagmittag habe die Landesregierung Zeit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Gegebenenfalls könne danach auch noch einmal dem Antragsteller Gelegenheit zu einer Äußerung gegeben werden. Danach werde der Senat entscheiden, das werde in der nächsten Woche sein.

Um die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind in Deutschland Versammlungen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind "Kernfamilien", Lebenspartner, zwingende berufliche Gründe, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen. Die Regelungen gelten in NRW bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien.