Behinderten-Selbsthilfe verschärft Kritik an Intensivpflege-Gesetz

Behinderten-Selbsthilfe verschärft Kritik an Intensivpflege-Gesetz

Düsseldorf (epd). Behinderten-Selbsthilfeverbände warnen davor, die Corona-Krise zur Verabschiedung umstrittener Gesetzentwürfe zu nutzen. In der Sondersitzung des Bundesrates am Freitag solle auch über den Gesetzentwurf zur Intensivpflege entschieden werden, erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe am Donnerstag in Düsseldorf. "Dieses Vorgehen lässt erwarten, dass das höchst umstrittene und aus unserer Sicht verfassungswidrige Gesetzesvorhaben im Schnellverfahren und ohne die Beteiligung der Verbände behinderter Menschen durchgesetzt werden soll", kritisierte BAG-Geschäftsführer Martin Danner.

Das Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im vergangenen Jahr schon für Kritik gesorgt. Die Behinderten-Selbsthilfe bemängelt, dass damit Intensiv- und Beatmungspatienten auch gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen eingewiesen werden könnten. "Es darf keine Einschränkung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung geben", forderte Danner.

Nach derzeitiger Rechtslage müssen intensivpflegebedürftige Menschen den Angaben zufolge zehn Prozent der realen Kosten für die Intensivpflege begrenzt auf 28 Tage pro Jahr selbst bezahlen. Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Intensivpflege sehe vor, diese Begrenzung der Selbstbeteiligung künftig für Menschen, die zu Hause versorgt werden, zu streichen. Für intensivpflegebedürftige Menschen in Pflege-Wohngemeinschaften oder Behindertenheimen soll sie aber bestehen bleiben. "Das würde für chronische kranke und behinderte Menschen zu deutlichen Mehrkosten führen und ist eine untragbare und nicht hinnehmbare Benachteiligung", kritisierte Danner.

Die BAG Selbsthilfe mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 117 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen.