"Revolution Chemnitz": Verteidiger plädieren für mildere Strafen

"Revolution Chemnitz": Verteidiger plädieren für mildere Strafen

Dresden (epd). Im Prozess gegen die mutmaßlich rechtsextreme Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" haben am Dienstag weitere Verteidiger plädiert. Wie ihre Vorgänger vor einer Woche sprachen sie sich vor dem Oberlandesgericht Dresden für mildere Strafen aus, in einem Fall sogar für den Freispruch ihres Mandanten. Für einige Angeklagten sahen sie die Mitgliedschaft in der Vereinigung nicht als erwiesen an, zum Teil auch nicht die Teilnahme an der Gründung. Einer der Anwälte betonte, allein für Chatbeiträge könne es keine Bestrafung geben.

Die Bundesanwaltschaft hatte für die acht Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Den Männern zwischen 22 und 32 Jahren werden die Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Fünf der Angeklagten sollen schweren Landfriedensbruch begangen haben.

Kritisch äußerte sich ein Verteidiger zur möglichen Verurteilung wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung allein auf Basis von Protokollen einer Chatgruppe. Damit würde Neuland betreten, sagte er: "Wir haben nur eine Internet-Chatgruppe, es wird irgendetwas besprochen." Diese Chatgruppe solle nun der Einstieg in den Tatbestand der terroristischen Vereinigung sein. Damit habe er als Jurist "allergrößte Bauchschmerzen".

Nach gut fünf Monaten sollte das Urteil noch am Dienstagnachmittag gesprochen werden. Die Verhandlung fand trotz Corona-Krise statt, weil eine Unterbrechung von mehr als zehn Tagen ein Neuaufrollen bedeutet hätte. Die Anklage beruht auf Chatprotokollen. Der Prozess hatte am 30. September 2019 begonnen.