Corona: Kabinett beschließt besondere Regelung für Mieterschutz

Corona: Kabinett beschließt besondere Regelung für Mieterschutz

Berlin (epd). Mieter, Vereine und kleine Firmen, die wegen Einkommensausfällen aufgrund der Corona-Epidemie ihre Miete nicht bezahlen können, sollen vor einer Kündigung geschützt werden. Das Bundeskabinett brachte im Rahmen einer Reihe von Hilfen am Montag eine entsprechende Regelung auf den Weg.

Demnach dürfen Wohnungen oder auch gepachtete Räume nicht wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April und 30. Juni dieses Jahres gekündigt werden. "Wir tun alles, um die wirtschaftliche Existenz der Menschen in der Corona-Krise zu sichern", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Existenziell seien vor allem die eigene Wohnung und die Versorgung mit Strom, Wasser und Kommunikation, sagte Lambrecht. Auch beim Zahlungsverzug für diese notwendigen Güter im Alltag soll es eine Sonderreglung geben, damit Strom oder Telefon nicht abgestellt werden.

Mietverhältnisse können nach jetziger Regelung bereits fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter zwei Monate nicht zahlt. Es sei zu erwarten, dass sich die Einnahmeverluste bestimmter Personen "auf durchschnittlich mehr als zwei Monatsmieten belaufen werden", heißt es im Gesetzentwurf. Bereits am Mittwoch soll der Bundestag die verschiedenen Gesetze zur wirtschaftlichen und sozialen Abfederung der Corona-Pandemie verabschieden.