Ex-Justizministerin: Ausgangssperren nicht durch Gesetz gedeckt

Ex-Justizministerin: Ausgangssperren nicht durch Gesetz gedeckt

Augsburg (epd). Bei der Corona-Eindämmung sieht die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Ausgangssperre weder durch die Verfassung noch durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. "Ich halte eine Ausgangssperre für den tiefgehensten Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Bürger", sagte sie der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstag). "Paragraf 28 Infektionsschutzgesetz deckt das nicht ab", warnte die Ex-Ministerin vor weiteren Beschneidungen der Freiheitsrechte. "Ich habe da große Bedenken."

Die genannten Eingriffe im Infektionsschutzgesetz bezögen sich lediglich auf Einzelpersonen, nicht aber auf die Allgemeinheit, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie betonte weiter, dass alle derzeitigen Schutzmaßnahmen mit Eingriffen in die Freiheitsrechte zeitlich klar befristet und mit Rechtsschutzmöglichkeit versehen sein müssten. "Zumindest muss es später eine Nachprüfbarkeit geben, die Rechtsweggarantie nach Artikel 19 kann nicht vollkommen übergangen werden."

Auf jeden Fall müsse ein Eingriff verhältnismäßig sein. Dazu gehöre bei einer weiteren Verschärfung die Frage: "Was bewirkt eine Ausgangssperre mehr an Sicherheit als die derzeitigen Regelungen, die ja schon einschneidend sind und von der Polizei überwacht werden?", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie warb für stärker schutzgerichtete Maßnahmen: "Vielleicht muss sehr viel mehr Schutz der Risikogruppen wie Altenheime, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime erfolgen, anstatt alle Menschen noch stärker einzuschränken."