EKD-Ratsvorsitzender: Beerdigungen müssen stattfinden können

EKD-Ratsvorsitzender: Beerdigungen müssen stattfinden können
18.03.2020
epd
epd-Gespräch: Karsten Frerichs und Franziska Hein

Frankfurt a.M./München (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hat dafür plädiert, dass Beerdigungen trotz des Gottesdienstverbots wegen der Corona-Pandemie stattfinden können. "Wir müssen sie aber so gestalten, dass keine Infektionsgefahr entsteht", sagte Bedford-Strohm dem Evangelischen Pressedienst (epd). Natürlich sei es schmerzlich, dass keine Gottesdienste mehr in Kirchen stattfinden könnten. Aber die Kirchen sagten Ja zu allem, was helfe, die Gefahr und das Risiko zu vermindern.

Die Bundesregierung hatte am Montagabend empfohlen, auch Gottesdienste sämtlicher Religionsgemeinschaften zu untersagen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Viele evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer hatten aber bereits vor dem Wochenende angekündigt, Gottesdienste und Veranstaltungen bis Ostern abzusagen.

In der Passions- und Osterzeit hätten Christinnen und Christen besonderen Grund, sich in Kirchen zu versammeln, sagte der bayerische Landesbischof. "Die Botschaft der Hoffnung ist etwas, das uns Kraft gibt." Er glaube trotzdem nicht, dass es ein trauriges Osterfest werde. "Freude kann sich auch über die digitalen Medien und viele andere Wege verbreiten", sagte er. Er blicke mit einer gewissen Vorfreude auf Ostern, weil viele kreative Formate im Digitalen entstünden.

Die Tatsache, dass es voraussichtlich keine herkömmlichen Gottesdienste zu Ostern gebe, solle man nicht allein als Defizit sehen, sagte Bedford-Strohm, der am 30. März 60 Jahre alt wird. "Vielleicht blicken wir irgendwann auf diese Zeit zurück und sehen, dass sie uns zu nachhaltigen Innovationsschüben verholfen hat, weil wir unsere traditionelle Art, Gottesdienst zu feiern, nicht ausüben konnten."