Prozess "Revolution Chemnitz": Verteidiger für geringeres Strafmaß

Prozess "Revolution Chemnitz": Verteidiger für geringeres Strafmaß

Dresden (epd). Im Prozess gegen die mutmaßlich rechtsextreme Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" haben die Verteidiger von drei der acht Angeklagten am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Dresden ihre Plädoyers gehalten. In zwei Fällen forderten sie ein geringeres Strafmaß als die Bundesanwaltschaft. Diese hatte in der vergangenen Woche für die acht Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünfeinhalb Jahren gefordert.

Die Verteidigung des mutmaßlichen Rädelsführers Christian K. sagte am Dienstag lediglich, sie erwarte eine "angemessene Rechtsfolge". Zugleich kritisierte sie den Prozess als politisches Verfahren. Die Verteidiger räumten ein, dass die Chats der Gruppe unstrittig seien und es einen Landfriedensbruch gegeben habe.

Die Strafandrohung für seinen Mandanten von fünfeinhalb Jahren sei dennoch "überzogen", sagte einer der beiden Verteidiger von Christian K. So sei nicht klar, ob die im Chat genannte Waffenbeschaffung tatsächlich ernst gemeint war.

Die Verteidigung des Angeklagten Sten E. bezweifelte, dass es sich bei der Gruppe "Revolution Chemnitz" um eine terroristische Vereinigung handele. Es habe keine Verfestigung und kein Programm gegeben. Vielmehr seien die Chatverläufe von "Revolution Chemnitz" als "virtueller Stammtisch" zu bezeichnen. Zudem zweifelten die Verteidiger an, dass der Landfriedensbruch auf der Chemnitzer Schlossteichinsel als "Probelauf" für eine geplante Revolution gewertet werden könne.

Der jüngste Angeklagte, Martin H., soll nach dem Willen der Verteidigung nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Er war zum Zeitpunkt der Taten 20 Jahre alt.