EU: Bürger dürfen wegen Coronavirus nicht ausgesperrt werden

EU: Bürger dürfen wegen Coronavirus nicht ausgesperrt werden

Brüssel (epd). Die EU-Kommission hat Leitlinien zu Kontrollen und Gesundheitschecks an den europäischen Grenzen erlassen, mit denen das Coronavirus eingedämmt werden soll. Eigene Staatsbürger sowie in dem Land ansässige EU-Bürger und sonstige Ansässige dürften an den Binnengrenzen nicht ausgesperrt werden, heißt es in dem am Montag in Brüssel vorgestellten Papier. Ihnen kann dagegen eine Selbst-Isolierung oder andere Maßnahme auferlegt werden, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen, wie es weiter hieß.

Die Mitgliedstaaten sollten Grenzgängern das Überqueren von Binnengrenzen erleichtern, besonders wenn sie im Gesundheitsbereich oder anderen wichtigen Sektoren wie der Altenpflege arbeiten, bestimmen die Leitlinien. Auch der freie Warenverkehr solle, gerade mit Blick auf Medizin und andere wichtige Güter, möglichst wenig gestört werden. Wenn an den Binnengrenzen kontrolliert wird, sollten Schlangenbildungen vermieden werden, damit das Virus sich nicht weiter verbreiten könne.

Augenscheinlich Kranke sollen den Angaben zufolge an den Binnengrenzen nicht zurückgewiesen werden, sondern Zugang zum jeweiligen Gesundheitssystem erhalten. Anders sei die Situation an den Außengrenzen, wo die Mitgliedstaaten Menschen mit Symptomen oder solche aus Risikogebieten abweisen könnten, wenn sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und nicht in der EU leben. Auch diese Maßnahmen müssten aber verhältnismäßig sein.

Die neuen EU-Leitlinien sind keine bindenden Vorschriften, beziehen sich teils aber auf solche. Sie sind eine Reaktion darauf, dass eine Reihe von EU-Staaten wegen des Coronavirus unterschiedliche Regelungen für ihre Grenzen erlassen haben. In Deutschland hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Sonntag die Wiedereinführung von Binnengrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und zur Schweiz angekündigt. Berufspendler dürfen weiter ein- und ausreisen. Auch der Warenverkehr soll passieren dürfen.