Grenzkontrollen: Bislang keine Änderung für Asylbegehren

Grenzkontrollen: Bislang keine Änderung für Asylbegehren

Berlin (epd). Die am Sonntag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angeordneten Grenzkontrollen zu fünf Nachbarstaaten haben nach Angaben eines Ministeriumssprechers zumindest vorerst keine direkten Auswirkungen für Asylsuchende. Bisher gebe es keine Verfahrensänderung, sagte Ministeriumssprecher Steve Alter am Montag in Berlin. Er ergänzte aber auch, es werde über den Umgang mit Asylanträgen noch geredet.

Nach wie vor kommen Flüchtlinge vor allem über die deutsch-österreichische Grenze in die Bundesrepublik. Die Zahl ist aber in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Im Januar wurden laut Bundesinnenministerium rund 10.000 grenzüberschreitende Asylanträge gestellt. Für Februar liegt noch keine Statistik vor.

Seehofer hatte am Sonntag aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus die Wiedereinführung von Binnengrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und zur Schweiz angekündigt. Berufspendler dürfen weiter ein- und ausreisen. Auch der Warenverkehr soll passieren dürfen.

Eine Regelung, wie mit Bürgern aus einem anderen EU-Land verfahren wird, die in Deutschland leben oder einen Partner haben und sich durch die Freizügigkeit eigentlich frei über die Grenzen bewegen dürfen, gibt es nach Angaben des Ministeriumssprechers nicht. Die Bundespolizei müsse dies im jeweiligen Einzelfall im Ermessen entscheiden, sagte er.