Menschenrechtler kritisieren Kriminalisierung von Rohingya

Menschenrechtler kritisieren Kriminalisierung von Rohingya

Göttingen (epd). Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat Myanmar vorgeworfen, Geflüchtete der verfolgten muslimischen Rohingya-Minderheit gezielt zu kriminalisieren. Gegen 15 Rohingya seien am Freitag von einem Gericht in Myanmar Haftstrafen von bis zu zwei Jahren wegen illegaler "Republikflucht" verhängt worden, kritisierte der Direktor der Organisation, Ulrich Delius am Samstag in Göttingen. "Rohingya werden gleich doppelt bestraft. Zunächst beschränkt man willkürlich ihre Bewegungsfreiheit in ihrer Heimat, um sie in das Gefängnis zu werfen, wenn sie aus Hoffnungslosigkeit fliehen."

Die 15 Erwachsenen und ein Kind seien am 14. Februar ohne Ausweispapiere auf der Flucht aufgegriffen worden, berichtete Delius. Das Kind sei in ein staatliches Kinderheim eingewiesen worden. Die Rohingya seien auf der Grundlage des Einwanderungsgesetzes wegen angeblicher Verletzung der Ausreisebestimmungen verurteilt worden. "Doch wie sollen Rohingya legal ausreisen, wenn sie sich im Rakhine-Staat noch nicht einmal frei von Dorf zu Dorf bewegen dürfen", sagte Delius.

Mindestens 67 Erwachsenen und drei Kindern, die vier Tage später ebenfalls von den Behörden auf der Flucht aufgegriffen worden seien, drohe auch eine Verurteilung zu Haftstrafen. Seit dem Jahr 2015 seien mehr als 2.200 Rohingya bei der illegalen "Republikflucht" festgenommen worden. Hunderte würden in Gefängnissen festgehalten.