Kinderporno-Prozess: Ehemann des Logopäden soll befragt werden

Kinderporno-Prozess: Ehemann des Logopäden soll befragt werden

Würzburg (epd). Auch der zweite Prozesstag gegen den Logopäden Oliver H., der sich wegen vielfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Würzburg verantworten muss, findet größtenteils ohne Öffentlichkeit statt. Zu Beginn der Verhandlung beschloss die Jugendkammer unter dem Vorsitzenden Richter Michael Schaller am Freitag wie schon tags zuvor, die Öffentlichkeit auszuschließen. Das Gericht hat erste Befragungen der "Gesetzlichen Vertreter der Nebenkläger" angesetzt, was heißt: Eltern von betroffenen Kindern sollen vor Gericht als Zeugen aussagen.

Das "schutzwürdige Diskretionsinteresse der Nebenkläger" überwiege gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit an dem Prozess, hieß es in dem Beschluss. Die von Oliver H. missbrauchten Kinder sind heute zwischen sieben und 13 Jahre alt, sie sind größtenteils schwer behindert oder entwicklungsverzögert. In ihrem Umfeld ist nicht immer bekannt, dass sie zu den Betroffenen des Falls zählen. Deshalb sei der Ausschluss der Öffentlichkeit und auch der Medien geboten, um eine mögliche oder weitere Stigmatisierung der Kinder zu verhindern.

Für Freitag ist außerdem auch die Befragung des Ehemanns von Oliver H. geplant. Die beiden Verteidiger des Logopäden stellten bereits am Morgen den Antrag, auch die Befragung des Ehemanns nichtöffentlich vorzunehmen. Das Gericht will aber erst direkt vor der Befragung dazu entscheiden. Der Ehemann war nach der Festnahme des Logopäden im März 2019 zuerst auch in den Fokus der Ermittler geraten - inzwischen steht jedoch fest, dass er wohl keine Kenntnis von den Taten hatte. Der Ehemann war stellvertretender Leiter einer Kita, die Tatort war.

Der 1982 in Wolgast geborene Angeklagte war bis zu seiner Verhaftung im März vor einem Jahr und Bekanntwerden der Vorwürfe ein gefragter Therapeut. Er soll in 66 Fällen Kinder schwer sexuell missbraucht sowie davon kinderpornografischer Material angefertigt und dieses verbreitet haben. Die Kinder waren zur Tatzeit zwischen zwei und sechs Jahre alt, die Tatorte waren neben zwei Praxen des Angeklagten auch zwei Kitas in evangelischer Trägerschaft in Würzburg.