FDP-Abgeordnete schlägt Beratungsmodell für Sterbehilfegesetz vor

FDP-Abgeordnete schlägt Beratungsmodell für Sterbehilfegesetz vor

Berlin (epd). Aus den Reihen der FDP im Bundestag kommt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ein erster Anlauf für eine gesetzliche Neuregelung. Die Abgeordnete Katrin Helling-Plahr wandte sich am Freitag in Berlin mit einem Vorschlag für ein Beratungsmodell an die Parlamentarier. Der Gesetzgeber stehe nun in der Verantwortung, Rahmenbedingungen für einen assistierten Freitod zu schaffen, zugleich aber die Suizidhilfe nicht grenzenlos zuzulassen, erklärte Helling-Plahr, die vom Fraktionsvorsitzenden Christian Lindner unterstützt wird.

In einem Eckpunktepapier schlägt sie eine mehrstufige Beratung für Menschen vor, die sich mit Hilfe von Ärzten oder Sterbehilfevereinen das Leben nehmen wollen. Nach einer umfassenden Aufklärung durch den Arzt sollen sie außerdem zu einer unabhängigen Beratung verpflichtet werden, ähnlich wie es bei Schwangerschaftsabbrüchen organisiert ist.

Arzt und Beratungsstellen müssen sich dem Vorschlag zufolge davon überzeugen, dass die suizidwillige Person aus freiem Willen entscheidet, im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist und nicht spontan handelt. Zwischen der Beratung und dem assistierten Suizid soll eine Wartefrist vorgeschrieben werden.

Helling-Plahr hatte bereits am Tag der Urteilsverkündung einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein "liberales Sterbehilfegesetz" angekündigt. Wie bei ethischen Themen üblich, würde über eine Neuregelung der Sterbehilfe im Bundestag fraktionsübergreifend entschieden. Die Anträge werden von Abgeordnetengruppen aus allen Fraktionen eingebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt, wie es seit 2015 der Strafrechtsparagraf 217 vorsah. Die Vorschrift sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, erklärte das höchste deutsche Gericht. Es sei dem Gesetzgeber aber nicht untersagt, die Suizidhilfe zu regulieren. Geklagt hatten schwerstkranke Menschen, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte, weil sie im bisherigen Recht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Berufsfreiheit sehen.