Sterbehilfe-Urteil: Ärztekammer sieht Gesetzgeber am Zug

Sterbehilfe-Urteil: Ärztekammer sieht Gesetzgeber am Zug

Berlin (epd). Die Bundesärztekammer hat den Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidhilfe zum Handeln aufgefordert. Auch wenn das Gericht dem Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens weiten Raum zugesprochen habe, sehe es die Notwendigkeit für eine gesetzgeberische Regulierung der Beihilfe zur Selbsttötung, erklärte Ärztekammerpräsident Klaus Reinhardt am Mittwoch in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot organisierter Sterbehilfe aufgehoben.

Die Karlsruher Richter hätten auf die Gefahren eines unregulierten Angebots geschäftsmäßiger Suizidhilfe hingewiesen, erklärte Reinhardt. Der Staat habe hier großen Handlungsspielraum. Er sieht daher "das Urteil als Auftrag an den Gesetzgeber, diese Möglichkeiten auszuloten und rechtssicher auszugestalten".

Der Präsident der Bundesärztekammer begrüßte, dass auch zukünftig kein Arzt zur Mitwirkung an einer Selbsttötung verpflichtet werden könne. "Die Beihilfe zum Suizid gehört unverändert grundsätzlich nicht zu den Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten", betonte Reinhardt. Der Ärztefunktionär kündigte eine Debatte zur Anpassung des Berufsrechts an.