Verein Sterbehilfe begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Verein Sterbehilfe begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruhe (epd). Der Verein Sterbehilfe Deutschland hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Hilfe beim Suizid als bahnbrechend begrüßt. "Ab heute gilt das Grundrecht auf Suizid", sagte der Vorsitzende Roger Kusch am Mittwoch in Karlsruhe. "Wir haben zu 100 Prozent Recht bekommen." Das sei der schönste Tag der Vereinsgeschichte. Jetzt werde das Sterbehilfe-Angebot in Deutschland ausgeweitet, erklärte Kusch. Dazu würden Ärzte gesucht.

Der Tübinger Rechtswissenschaftler Bernd Hecker, Verfahrensbevollmächtigter des Vereins mit Sitz in Hamburg, erklärte, nun gelte das Recht auf Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug. Damit sei ein fraktionsübergreifendes Parlamentsgesetz zu Fall gebracht worden. "Jetzt ist der Weg frei für eine humane Neuregelung", sagte Hecker.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zuvor das Gesetz zum "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" gekippt. Die Regelung sei verfassungswidrig, weil sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschränke, erklärten die Richter.