Frankfurt a.M. (epd). Nur wenige gleichgeschlechtliche Ehepaare treten nach ihrer Eheschließung auch vor den Traualtar. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Zwar haben nur sieben Landeskirchen Daten zur Zahl der gleichgeschlechtlichen Ehepaare erhoben. Doch daran lässt sich ein deutlicher Trend ablesen: Nur ein Bruchteil der gleichgeschlechtlichen Paare lässt sich kirchlich segnen.
Zum Beispiel ließen sich in der badischen Landeskirche, wo die Trauung seit 2016 möglich ist, seither jährlich zwischen 20 und 30 Paare trauen. Der Anteil solcher Paare beträgt deutlich unter einem Prozent. In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, wo es die Trauung für homosexuelle Paare bereits seit 2013 gibt, ließen sich 218 Paare zwischen 2013 und 2017 trauen. Im selben Zeitraum gab es rund 19.000 Trauungen heterosexueller Paare.
Die 20 evangelischen Landeskirchen regeln die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare unterschiedlich. In 14 Landeskirchen sind Segnung und Trauung grundsätzlich gleichgestellt, in fünf Landeskirchen können sich Paare in einem Gottesdienst segnen lassen. Nur in einer ist eine Segnung bislang nicht öffentlich möglich. Die katholische Kirche lehnt eine Segnung oder gar Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ab.
2017 beschloss der Bundestag die "Ehe für alle" und stellte damit Lebenspartnerschaft und Ehe gleich. Vom 1. Oktober 2017 bis Ende 2018 schlossen nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp 33.000 schwule und lesbische Paare die Ehe. Höher als die Zahl der neuen Eheschließungen war die Zahl der Umwandlungen von Lebenspartnerschaften: Davon gab es knapp 21.500.